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Schock am Gepäckband - Wenn der aufgegebene Koffer beschädigt ist

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Airline kommt für Schäden am Koffer auf

Reisegepäck bei Flugreisen
Das Problem ist allgemein bekannt – mit dem aufgegebenen Reisegepäck wird beim Check In und Check Out am Flughafen oftmals nicht zimperlich umgegangen. Aus diesem Grund sind Schäden am Koffer nicht ungewöhnlich.

Als Flugreisender hat man sehr gute Chancen, eventuelle Schäden am Reisegepäck von den Airlines erstattet zu bekommen. Dafür müssen aber einige Dinge beachtet werden, wie der Reiserechtler Ernst Führich aus Kempten erklärt.

Die Höhe der Haftung durch die Airline ist begrenzt. Der Betrag liegt bei ca. 1.400 Euro und "umfasst den Koffer selbst und dessen Inhalt", so Ernst Führich.

Es sollte unbedingt auf die Antragsfrist geachtet werden. Wird ein Schaden am Gepäckband direkt festgestellt, dann reicht es nicht aus, zur "Lost and Fond" Stelle zu gehen und es dort zu melden. Diese Stelle ist nur für verlorene und nicht angekommene Koffer zuständig. Der Schaden muss innerhalb von 7 Tagen schriftlich der Airline gemeldet werden.

Wichtig ist, den Schadensfall genau zu dokumentieren und mit Bildern zu belegen. Es langt hier keine E-Mail, sondern ein Brief mit Bildern des geschädigten Koffers. Sollte diese Frist nicht eingehalten werden, hat man keine Chance auf Schadensregulierung. Deswegen das Schreiben per Einschreiben mit Rückschein versenden, dann hat man einen Nachweis für die Einhaltung der 7 Tage Frist.

Es wird nur der Zeitwert des Koffers ersetzt. Damit schützt die Airline sich vor Betrügereien – die Wertminderungen werden abgezogen.

Den Koffer sollte man nie selbst zur Reparatur bringen und der Airline dann die Rechnung senden. Viele Fluggesellschaften haben Vertragswerkstätten, bei denen sie einen sehr günstigen Preis für die Reparatur beschädigter Koffer ausgehandelt haben.

"Man muss der Airline die Möglichkeit geben, die Kosten der Reparatur so gering wie möglich zu halten" erklärt der Reiserechtler aus Kempten. Zuerst die Reaktion der Fluggesellschaft abwarten, dann den Koffer an die Fluggesellschaft senden, damit diese den Schaden beheben kann und dann bekommt man den reparierten Koffer von der Airline wieder zurückgesandt.

Die anfallenden Kosten für Porto werden von der Airline nicht erstattet. Hier muss nun jeder selbst entscheiden, ob der entstandene Schaden dieses Prozedere wert ist oder nicht.

Auch mit einer Reisegepäckversicherung bleibt man aber von dieser Prozedur nicht verschont, da die Versicherung zuerst versuchen wird, dass die Airline den Schaden übernimmt.







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