Autoreisen – Richtiges Verhalten bei Stau auf der Autobahn
Neben den vor uns liegenden verlängerten Wochenenden um Himmelfahrt und Pfingsten und auch den Pfingstferien steht in absehbarer Zeit auch die Sommerreisesaison wieder vor der Tür.
Wer ein paar freie Tage oder den Jahresurlaub für eine Reise mit dem Auto nutzt, ist dann meist auch auf Autobahnen unterwegs. An bestimmten Terminen zu Feiertagen oder Ferienbeginn oder Ferienende wird es dann erfahrungsgemäß eng auf den Straßen und man muss auf den Hauptstrecken mit Staus rechnen.
In diesem Zusammenhang weist der ADAC darauf hin, dass Fahrer oder andere Insassen eines Fahrzeugs bei einem Stau auf der Autobahn nicht aussteigen dürfen. Das Verlassen des Fahrzeugs ist nur in Notfällen gestattet, wie etwa beim Sichern einer Unfallstelle.
Sich die Beine zu vertreten, die Notdurft zu verrichten oder auch ein Kind zu wickeln gehören nicht dazu. Wird man dabei erwischt, droht ein Bußgeld von 10 Euro.
Erheblich teurer werden andere Vergehen im Zusammenhang mit einem Stau bestraft. Wer beispielsweise mit seinem Auto am Stau vorbei auf dem Seitenstreifen zur nächsten Abfahrt oder zum nächsten Parkplatz fährt, der riskiert ein Bußgeld von 75 Euro und dazu einen Punkt in Flensburg.
Grundsätzlich gilt, dass man die Warnblinkanlage einschalten sollte, wenn man auf ein Stauende zufährt.