Autoversicherung – Stichtag 30.11. nicht verpassen
Für die einen ist es alltägliches Fortbewegungsmittel und ganz normaler Gebrauchsgegenstand, für andere dagegen Prestigeobjekt oder auch Verkehrsmittel für die jährliche Urlaubsreise – des Deutschen liebstes Kind: das Auto.
Je nach dem Hauptverwendungszweck kommt es auf Typ, Größe und Ausstattung an. Völlig abgesehen von der Verwendung und dem jeweiligen Modell brauchen alle Autos zwingend eines – eine Kfz-Versicherung.
Ohne die darf das schönste, teuerste oder praktischste aller Autos nicht auf die Straße. Und da man hierbei keine Wahl hat, ob man eine Versicherung abschließen möchte oder nicht, bleibt nur die Wahl, eine günstige Autoversicherung zu bekommen – den bestmöglichsten Schutz für den günstigsten Preis.
Da jeder Autoversicherer seine Tarife anders berechnet und diese jährlich auch neu anpasst, lohnt sich immer wieder ein Vergleich. Versicherungsexperten empfehlen, die Preise bei vielen Autoversicherungen zu vergleichen und dafür besonders den Monat November nicht zu verpassen. Denn in der Regel kann man den jährlichen Kündigungstermin zum 30. November nutzen, um ab 1. Januar des Folgejahres bei einem anderen Versicherer mit günstigeren Konditionen zu sein.
Um aber die Autoversicherung des einen Anbieters mit den Konditionen eines anderen Versicherers richtig vergleichen zu können, ist es wichtig, die wichtigsten Fachbegriffe bei den Kfz-Versicherungen zu kennen und zu verstehen.
Haftpflichtversicherung
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Pflichtteil an der Autoversicherung. Verursacht man einen Schaden beim Betrieb eines Kfz, beispielsweise bei einem Verkehrsunfall an dem der Versicherte die Schuld trägt, so wird dieser durch die Versicherung übernommen und reguliert.
Die Kaskoversicherung dagegen hilft bei Schäden am eigenen Fahrzeug, Ihr Abschluss ist nicht vorgeschrieben, sondern eine freiwillige Entscheidung. Eine Teilkasko-Versicherung übernimmt die Schäden durch äußere Einflüsse am Auto, wie zum Beispiel Unwetterschäden, eine Vollkasko-Versicherung deckt dazu noch die Schäden ab, die man selbst am eigenen Fahrzeug verursacht. Eine gute Vollkasko übernimmt auch Schäden bei grober Fahrlässigkeit.
Deckungssumme
Hierunter versteht man den maximalen Betrag, der bei einem Schadensfall von der Versicherung übernommen wird. Die Höhe richtet sich nach dem Sicherheitsbedürfnis jedes einzelnen, für die Kfz-Haftpflicht wird eine Deckungssumme von mindestens 100 Millionen Euro empfohlen.
Schadenfreiheitsklasse
Je länger man als Autofahrer unfallfrei unterwegs ist, umso höher fällt der Rabatt aus, mit dem man bei dem Versicherungsbeitrag von der Versicherung belohnt wird. die Schadensfreiheitsklasse ist ein Merkmal, dass die Höhe des Beitrags der Kfz-Versicherung maßgeblich bestimmt.
Rabattschutz
Dieser ist wichtig, um im Schadensfall bei den gleichen Versicherungsbeiträgen zu bleiben. Hat man einen Haftpflicht- oder Vollkaskoschaden durch die Versicherung regulieren lassen, wird man ohne Rabattschutz im nächsten Jahr um einige Schadenfreiheitsklassen zurückgestuft. Bei sehr preiswerten Autoversicherungen können diese Rückstufungen mitunter oft schlechter ausfallen als es marktüblich der Fall ist.
Kaufpreisentschädigung
Hierbei wird von der Kaskoversicherung garantiert, dass bei einem Schaden nicht der Wiederbeschaffungswert des Autos, sondern der Kaufpreis erstattet wird – bei Gebrauchtwagen gilt hier allerdings ein Höchstalter für das Fahrzeug.