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Wer im Urlaub krankgeschrieben wird, kann die Urlaubstage nachholen

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Bei Krankheit im Urlaub am besten unverzüglich zum Arzt

Krank im Urlaub
Geschafft – endlich Urlaub! Die Werkbank aufgeräumt, den Schreibtisch in Ordnung gebracht, wichtige Dinge an die Kollegen übergeben und nun bleibt nur noch Koffer packen und nichts wie weg.

Doch dann kommt es anders. Noch zu Hause oder schon unterwegs, egal wo es einen ereilt, unangenehm und ärgerlich ist es immer – das Fieberthermometer steigt, Kopfschmerzen werden unerträglich oder Übelkeit lähmt alle anderen Aktionen. Der Urlaub ist da und man wird krank.

Allen Arbeitnehmern wird empfohlen, direkt zum Arzt zu gehen, wenn man im Urlaub erkrankt und die Wehwehchen größer sind, so dass man sie auch mit einer gut gefüllten Reiseapotheke nicht in den Griff bekommt. Da der Urlaub zur Erholung von der Arbeit gedacht ist, sollte man sich, wenn es sein muss, auch im Urlaub krank schreiben lassen. Denn ganz einfach gesagt: Wer krank ist, kann nicht gleichzeitig Urlaub machen.

Arzt muss Arbeitsunfähigkeit bescheinigen

Vom ersten Tag der Krankheit an gilt der Urlaub als unterbrochen. Die Krankheitstage werden dem Urlaubskonto dann wieder gut geschrieben. Dafür ist allerdings notwendig, dass der erkrankte Arbeitnehmer ein ärztliches Attest, das die Arbeitsunfähigkeit bescheinigt, in seiner Firma vorlegen muss, um dann den Anspruch auf den momentan verlorengegangenen Urlaub einfordern zu können.

Außerdem gibt es noch eine weitere Voraussetzung – man muss unverzüglich am ersten Tag der Krankheit seinen Chef informieren. Dazu ist ein Anruf oder eine Email völlig ausreichend.


Das gilt sowohl bei einem Urlaub in Deutschland als auch bei einem Urlaub im Ausland. Das ärztliche Zeugnis muss den Zeitraum anzeigen, in welchem der Kranke voraussichtlich nicht arbeiten kann. Außerdem muss es die Unterschrift und einen Stempel oder einen offiziellen Briefkopf des behandelnden Arztes enthalten.

Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Sprache das entsprechende Schreiben von einem Arzt im Ausland abgefasst ist. Auch muss man sich dann als Arbeitnehmer nicht um eine Übersetzung der ärztlichen Mitteilung kümmern.

Kranksein im Ausland kann teuer werden

Da man im Ausland im Krankheitsfall mit seiner normalen Krankenversicherung meist nicht sehr weit kommt, empfiehlt sich unbedingt der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Dies gilt vor allem, je weiter weg man reist, aber auch wer nur das Nachbarland besucht, kann von den Kosten einer ärztlichen Behandlung noch einen zusätzlichen Schock bekommen. Ganz zu schweigen davon, wenn beispielsweise ein Krankenrücktransport ins Heimatland fällig wird.

Wann der missglückte Urlaub nachgeholt werden kann, ist mit der Firma abzustimmen. Auf keinen Fall dürfen Arbeitnehmer diese krankheitsbedingten Nicht-Urlaubstage einfach an den regulär genehmigten Urlaub anhängen.

Sollte ein Nachholen des Urlaubs im laufenden Jahr nicht möglich sein, dann besteht das Recht, die entsprechenden Urlaubstage mit in das darauffolgende Jahr zu nehmen. Der Antrag dazu muss schriftlich erfolgen und bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem der Urlaub regulär anfällt, in der Firma vorliegen.







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

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