Bescheinigung über Medikamente bei Auslandsreisen
Reisende, die dauerhaft auf Medikamente angewiesen sind, müssen diese natürlich auch während des Urlaubs einnehmen. Das bedeutet, schon bei der Reiseplanung einiges zu berücksichtigen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Alle notwendigen und unverzichtbaren Medikamente sollten in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, also bis zum Reiseende und am besten ein paar Tage darüber hinaus reichen. Vor dem Urlaub ist die Reiseapotheke mit den individuellen Arzneimitteln aufzufüllen, vor allem verschreibungspflichtige Medizin ist wichtig, da man nicht weiß, wie und ob überhaupt man im Ausland das entsprechende Medikament bekommt.
Hierbei sollte man berücksichtigen, das man für betäubungsmittelhaltige Arznei, auf die man im Urlaub angewiesen ist, bei Reisen in die Schengen-Mitgliedsländer eine ärztliche Bescheinigung benötigt. Die Arzneimittel-Menge darf dabei höchstens der persönliche Bedarf für insgesamt 30 Tage sein. Darauf hat die Bundesopiumstelle des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte hingewiesen. Die zuständige Landesgesundheitsbehörde muß diese Bescheinigung beglaubigen.
Reist man in Länder außerhalb des Schengenraums, sollte der Arzt nach Empfehlung der Behörde eine mehrsprachige Bescheinigung ausstellen. Diese ist ebenfalls von der Landesgesundheitsbehörde beglaubigen zu lassen.