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Ärger im Urlaub - Ihr gutes Recht auf Reisen

Reisen und Recht Entspannen, ausruhen, die Zeit genießen, nicht an den Alltag denken und sich um nichts sorgen müssen - das klingt nach Urlaub und so sollte er auch sein. Genau so, wie man im allgemeinen zu sagen pflegt: Die schönste Zeit im Jahr!

Was aber, wenn es gar nicht so schön ist? Wenn Probleme und Ärger auftreten, die die Urlaubsfreude trüben oder ganz zunichte machen?

Dann stehen ganz schnell Fragen im Mittelpunkt wie: Welche Rechte habe ich als Reisender, was muss ich hinnehmen und was nicht? Wie reagiere ich richtig und angemessen auf Dinge, die nicht wie vereinbart oder einfach unzumutbar sind? Was muss ich genau tun, um nach der Rückkehr aus dem Urlaub einen Reisemangel beim Veranstalter geltend zu machen und eine Entschädigung zu bekommen ?

Sollten Sie Reisemängel nicht vor Ort unverzüglich durch ein klärendes Gespräch abstellen lassen, ist es wichtig, bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, um seine berechtigten Ansprüche später auch durchsetzen und eventuell auch einklagen zu können. Dazu gehören Dinge wie in der richtigen Form zu reklamieren oder wichtige Fristen einzuhalten, beispielsweise rechtzeitig zu kündigen oder von Verträgen zurückzutreten.


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Reiserecht - und wie Sie zu Ihrem Recht kommen

Als Pauschalreisender hat man es bei Fällen möglicher Reklamationen leichter - mit dem Reiseveranstalter hat man nur einen einzigen Vertrags- und Ansprechpartner. Individualreisende schließen dagegen mit jedem Leistungsträger einzelne Verträge ab und müssen sich im Fall von Ärger und Problemen mit dem jeweiligen Vertragspartner direkt auseinandersetzen. Da Reisekataloge meist eine eigene Sprache sprechen, lohnt es sich, genau auf entsprechende Formulierungen bei den Reisebeschreibungen zu achten, da man so schon beim Planen und Buchen einer Reise späteren Enttäuschungen aus dem Weg gehen kann.

Einen unverbindlichen Überblick über die Bewertung von Reisemängeln und Größenordnungen für Reisepreisminderungen bei Pauschalreisen geben die Frankfurter Tabelle und die Kemptener Reisemängeltabelle sowie für Kreuzfahrten die Würzburger Tabelle.

Auf der einen Seite hat man Rechte und andererseits muss man sich natürlich auch an bestehendes Recht halten - dies gilt vor allem bei Reisen ins Ausland. Vor einer Auslandsreise, gerade wenn es in exotische Länder geht, sollte man sich zumindest einen groben Überblick verschaffen, was erlaubt ist und was nicht und wofür eventuell sogar erhebliche Strafen drohen. Besonders wichtig ist das, wenn man beispielsweise mit dem Auto als Verkehrsteilnehmer in fremden Ländern unterwegs ist.




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