Die Schule schwänzen – vor Ferienbeginn in den Urlaub fahren
Manche haben sie schon, andere warten noch sehnsüchtig darauf – die Sommerferien und damit das Schuljahresende. Mit den Zeugnissen beginnt in vielen Familien mit schulpflichtigen Kindern die Reise- und Urlaubszeit im Sommer.
Wenn der gebuchte Urlaub voll in der Ferienzeit der Kinder liegt, ist auch alles klar. Aber immer wieder kommt es vor, und das besonders häufig vor den Sommerferien, dass der gebuchte Flugtermin so liegt, dass die Schulkinder den einen oder anderen Tag schwänzen müssen.
Ob man nun den Flugtermin so wählt, dass man noch von günstigeren Reisepreisen vor Ferienbeginn profitieren kann oder ob man beschließt, einem drohenden Stau auf der Autobahn zu Ferienbeginn bei der Anreise mit dem Auto in den Urlaub einfach ein paar Tage vorher davonzufahren – sicherlich alles verständliche Gründe, aber dennoch keine wirkliche Rechtfertigung für Schulschwänzen.
Denn sowohl die Rechtslage als auch die Position der Schulen sind klar und eindeutig: wer sein Kind unentschuldigt von der Schule fernhält, der muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei elterlichen entschuldigungen, deren Wahrheitsgehalt von der Schule angezweifelt wird, kann diese ein ärztliches Attest verlangen.
Auf der anderen Seite entspricht die Schulpflicht der Schüler auch einer entsprechenden Unterrichtspflicht der Lehrer. Wenn bereits Tage vor Ferienbeginn kein sinnvoller Unterricht mehr stattfindet, liefert das Schwänzern den besten Vorwand, das Schuljahr ohne ihre Teilnahme ausklingen zu lassen.
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