Versichern und Helfen

Reiseversicherung abschließen und Kindern helfen

         Barmenia Reisekrankenschutz


       Unser Tipp für Sie


Share |




Startseite » News zu Reisen und Reiseversicherung » Ärger beim Hotelaufenthalt durch Diebstahl

Reiseschutz - News rund um Reisen und sicher reisen

Reiserecht - Wenn Wertsachen aus dem Hotelzimmer gestohlen werden

Suchen in den News

Diebstahl aus dem Hotelzimmer – wann der Hotelier haftet

Diebstahl aus dem Hotelzimmer
Es kann die Urlaubslaune schon ganz schön nach unten ziehen, wenn man bemerkt, dass aus dem eigenen Hotelzimmer Wertgegenstände verschwunden sind. Eben noch in Hochstimmung machen sich jetzt Frust und Ärger über den Verlust breit.

Ganz plötzlich hat man wieder den Satz
"Für Diebstähle übernimmt das Hotel keine Haftung" vom Check-in-Formular vor Augen, obwohl man den schon beim Lesen mit dem Gedanken abgetan hatte, das betrifft mich ja sowieso nicht.

Und damit liegt man auch gar nicht so falsch, denn solche Formulierungen gelten nach Aussagen des Reiserechtsexperten Prof. Ernst Führich grundsätzlich nicht – eine solche Erklärung des Hotels hat im Schadensfall gar keinen Wert, denn in Europa haftet der Hotelier für Diebstähle aus Hotelzimmern. Und das ist auch dann der Fall, wenn Wertgegenstände nicht im Zimmersafe aufbewahrt wurden.

In Fällen, bei denen besonders teure Gegenstände aus dem Hotelzimmer gestohlen wurden, kann es sein, dass man trotzdem nicht den kompletten Schaden vom Hotel ersetzt bekommt, denn es gibt gewisse Höchstgrenzen für die Haftung.

Das ist für Hotels in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch und hier in den Paragrafen 701 und folgende geregelt. Für eine gestohlene Kamera oder einen Laptop gilt danach zum Beispiel eine Höchstgrenze von 3500 Euro. Werden Wertpapiere, Bargeld, Schmuck oder teure Uhren aus dem Zimmer entwendet, gilt sogar nur ein Höchstbetrag von 800 Euro.

Diese Grenzen wiederum gelten aber nur, wenn die Gegenstände direkt aus dem Zimmer verschwinden. Anders verhält es sich dagegen, wenn man klugerweise die Wertgegenstände dem Hotel zur sicheren Verwahrung im Hotelsafe an der Rezeption übergeben hat – dann entfallen diese Höchstgrenzen und die Haftung ist unbeschränkt.

Aus der unbeschränkten Haftung kommt der Hotelier auch dann nicht heraus, wenn er die Aufbewahrung von Wertgegenständen ablehnt und diese deshalb nur im Hotelzimmer aufbewahrt werden können. Gleiches gilt auch in dem Fall, wenn der Hotelier oder ein Mitarbeiter selbst den Verlust verschuldet hat.

Da man als Hotelgast im Schadensfall darüber einen Nachweis erbringen muss, ist es wichtig, sich dies schriftlich bestätigen zu lassen – und zwar sowohl dann, wenn man etwas in den Hotelsafe legt, als auch in dem Fall, wenn der Hotelier die Annahme und sichere Aufbewahrung verweigert.

Ebenso wichtig ist es, einen Diebstahl umgehend nach dem Bemerken im Hotel anzuzeigen. Sollte der Hotelgast dies versäumen und erst nach der ABreise vornehmen, dann greift die Haftung des Hotels nicht mehr.

Aufgrund von internationalen Abkommen sind die gesetzlichen Regelungen in anderen Ländern Europas zur Haftung bei Hoteldiebstählen ähnlich, was allerdings nicht ausschließt, dass sie sich in konkreten Punkten unterscheiden können – so können von Land zu Land unterschiedliche Höchstgrenzen für Entschädigungen entwendeter Sachen gelten. Bei Reisen in Länder außerhalb Europas sollte man beachten, dass unter Umständen das jeweilige nationale Recht des Landes gar keine Haftung des Hotels vorsieht.

Für einige Fälle muss man dazu auch nicht ins Ausland reisen, denn für bestimmte Gegenstände ist auch in Deutschland die Haftung gesetzlich ausgeschlossen. Das gilt beispielsweise für das Auto, wenn es in der Tiefgarage des Hotels abgestellt ist, und die darin befindlichen Sachen. Da das Hotel hierbei nur den Stellplatz zur Verfügung stellt, haftet es in solchen Diebstahlsfällen nicht.







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

Weitere Tipps und Informationen zu Reisen, Reisezielen, Sicherheit auf Reisen und Reiseversicherungen:









Protected by Copyscape Web Copyright Checker

Die Informationen und Tipps zu Reisen und Reiseversicherungen auf dieser Seite sind sorgfältig
zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus der Nutzung dieser Informationen oder durch das
Nichtvorhandensein weiterer Informationen können nicht abgeleitet werden!
Keine Gewähr für Richtigkeit!