Einreisesteuer in Neuseeland ab 2016
Reisen nach Neuseeland gehören mit Sicherheit nicht zu den Reisen, die man mal eben so schnell macht, um ein paar Tage Urlaub zu genießen und auszuspannen – dafür ist die Entfernung einfach viel zu groß. Trotzdem erfreut sich das Land bei Reisenden aus aller Welt großer Beliebtheit, vor allem bei Rucksacktouristen und Wohnmobilurlaubern, die genügend Zeit mitbringen, um das fantastische Reiseziel kennenzulernen.
Zukünftig muss man sich allerdings bei der Einreise in Neuseeland auf zusätzliche Gebühren einstellen, denn Neuseeland erhebt ab dem 1. Januar 2016 eine Einreisesteuer von ausländischen Touristen. Die Regelung tritt in Kraft, um die Kosten für die Grenzabfertigung von Reisenden zu decken.
Danach werden Flugreisende umgerechnet knapp 13 Euro zahlen und Passagiere von Kreuzfahrtschiffen und Reisende mit privaten Booten rund 15 Euro. Der höhere Preise für Kreuzfahrer und Schiffsreisende wird mit zusätzlichen Sicherheitsprüfungen in den Häfen begründet.
Hier führen vor allem Neuseelands Bio-Sicherheitsvorkehrungen zu einem erhöhten Aufwand. Da die Landwirtschaft des Landes frei von vielen Insektenplagen sowie Pflanzen- und Tierkrankheiten ist, gelten teils strenge Regeln, damit dies auch so bleibt
Von den Gebühren ausgenommen sind Transitreisende und Kinder unter zwei Jahren.
Neuseeland hatte im Jahr 2014 rund 10,1 MIllionen ausländische Besucher. Nach Schätzungen wird sich die Zahl der Reisenden bis 2018/2019 auf 13,3 Millionen erhöhen.
Um für die steigenden Kosten der Grenzabfertigung für die zunehmende Zahl ankommender und abfliegender Passagiere unter Beibehaltung des derzeitigen Serviceniveaus nicht allein wie in der Vergangenheit die neuseeländischen Steuerzahler zur Kasse zu bitten, wurde die Einreisesteuer für die Touristen beschlossen. Der Satz ist zunächst für 30 Monate festgelegt und wird nach dieser Frist überpürft, um Anpassungen vornehmen zu können.
Nach aktuellem Stand ist für deutsche Reisende ein Reisepass, vorläufiger Reisepass oder Kinderreisepass erforderlich, der bei der Einreise nach Neuseeland noch mindestens einen Monat über die vorgesehene Reisezeit hinaus gültig sein muss. Ein Visum ist für Touristen und Geschäftsreisende bei einer Reisedauer von unter drei Monaten derzeit nicht erforderlich.