Für Auslandsreisen Krankheit absichern
Eine wichtige Sache, auf die der Bund der Versicherten immer wieder hinweist, ist die, dass sich Urlauber nicht ohne eine Auslandskrankenversicherung auf Reisen begeben sollten.
Nach Ansicht der Versicherungsexperten ist eine Auslandskrankenversicherung sogar die einzige Police, die Reisende bei einem Auslandsurlaub auf jeden Fall abschließen sollten.
Dabei ist es egal, welches Mißgeschick im Uralub passieren kann, ob nun ein Unfall oder eine plötzlich auftretende Erkrankung, eine Reisekrankenversicherung übernimmt die Kosten einer Behandlung im Ausland, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht gedeckt werden. Dazu gehören etwa nötige Operationen oder auch der Transport zum Arzt oder ins Krankenhaus im Urlaubsland.
Noch viel wichtiger, weil sehr kostenintensiv, ist, dass eine solche Versicherung auch die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport vom Urlaubsland nach Deutschland übernimmt. Auf der ganz sicheren Seite ist man dann, wenn man einen Tarif wählt, bei dem die Versicherung einen Rücktransport auch dann zahlt, wenn er zwar nicht notwendig, aber medizinisch sinnvoll ist – auch wenn diese Tarife geringfügig teurer sein können.
Dabei liegen die meisten Krankenversicherungen für das Ausland im absolut bezahlbaren Bereich: Einzelpolicen bei Auslandskrankenversicherungen bekommt man bereits für acht bis zwölf Euro pro Jahr, als Familienversicherung ist man mit rund 20 bis 30 Euro dabei und im Krankheitsfall abgesichert.
Mit diesen Kosten ist man weit davon entfernt, was bei einer „richtigen“ Erkrankung wirklich anfallen kann und muss sich während seines Urlaubs zumindest darüber keine Gedanken machen, was vor allem dann besonders wichtig ist, wenn man mit Kindern unterwegs ist.
Auch Reiserücktritt und Reiseabbruch versichern
Empfehlenswert ist ebenso eine Reiserücktrittsversicherung. Wenn beispielsweise eine Erkrankung nicht wartet, bis man am Urlaubsort angekommen ist, sondern vorher auftritt und man die Reise kurzfristig absagen muss, verlangen Reiseveranstalter hohe Stornogebühren.
Aber auch andere Gründe, bei denen die Reiseversicherung dann die Stronokosten trägt, sind durch die Reiserücktrittspolice abgesichert – das reicht von der Krankheit des Versicherten, eines Angehörigen oder Mitreisenden über Schwangerschaften und Impfunverträglichkeiten bis hin zum Tod von Angehörigen.
Sinnvollerweise koppelt man eine Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung, falls man den bereits begonnenen Urlaub aus einem der versicherten Gründe vorzeitig abbrechen muss.
Auslandsreise-Krankenschutz – Einzelversicherung
Auslandsreise-Krankenschutz – Jahresversicherung
AVB für die Reise-Krankenversicherung
Reisekrankenversicherung – Einzelversicherung
Reisekrankenversicherung – Jahresversicherung