Versichern und Helfen

Reiseversicherung abschließen und Kindern helfen

         Barmenia Reisekrankenschutz


       Unser Tipp für Sie


Share |




Startseite » News zu Reisen und Reiseversicherung » Autoversicherung - jetzt wechseln und sparen

Reiseschutz - News rund um Reisen und sicher reisen

Wechsel der Kfz-Versicherung - bis Ende November ist Zeit zum Vergleichen

Suchen in den News

 

Günstige Kfz-Versicherung – mit mehr Geld ins neue Jahr starten

Kfz-Versicherungsverglich
Mit welcher Autoversicherung fahre ich gut und günstig? Diese Frage stellt sich entgegen allen Erwartungen wohl nicht jeder Autofahrer. Aktuelle Einschätzungen haben ergeben, dass rund jeder Vierte noch nie seine Autoversicherung gewechselt und somit auch jeden Preisanstieg seiner vorhandenen Versicherung mitgemacht hat.

Dabei sind mit einem Kfz-Versicherungsvergleich Einsparungen bis in den hohen dreistelligen Bereich möglich – Geld, was man beispielsweise gut in den nächsten Urlaub investieren kann.

Oder Geld, was genau dann fehlt, wenn es um Reisen und Freizeit geht, denn viele Autofahrer müssen für den Kfz-Versicherungsschutz immer tiefer in die Geldbörse greifen. Wie die Stiftung Warentest unter Berufung auf Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft mitteilte, stieg allein im letzten Jahr die durchschnittliche Jahresprämie in der Kfz-Haftpflicht um 3,1 Prozent und in der Vollkasko-Versicherung um 3,9 Prozent.

Wie in jedem Jahr ist der Monat November die Hauptzeit, um sich nach einer günstigen Autoversicherung umzusehen, denn am 30.11. ist damit in den meisten Fällen vorerst wieder Schluß. Wer den Kündigungs-Stichtag der Kfz-Versicherung, der in diesem Jahr auf einen Montag fällt, verpasst, ist dann wieder ein Jahr lang an seine bestehende Versicherung gebunden.

Ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von vier Wochen hat man nur bei einer Beitragserhöhung, bei Änderungen der Versicherungsbedingungen oder bei Veränderungen der Typen- bzw. Regionalklasse. Dies gilt auch dann, wenn man über die Änderungen erst nach dem 30. November informiert wird. Sollten Beitragserhöhungen den Versicherungsnehmer erst im neuen Jahr mitgeteilt werden, so kann man rückwirkend zum 31. Dezember kündigen und die Versicherung entsprechend wechseln.

Die Kündigung ist relativ einfach. In der Regel reicht ein formloses Schreiben an den Versicherer mit der Formulierung: „Hiermit kündige ich.“ und der Adresse des Absenders, der Nummer des Versicherungsvertrages, dem Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs, das aktuelle Datum und das Datum, zu welchem die Kündigung ausgeführt werden soll. Die Kündigung kann per Fax oder als Einschreiben mit Rückschein verschickt werden. Empfehlenswert ist es, eine Bestätigung zu verlangen, dass das Kündigungsschreiben eingegangen ist.

Wie findet man aber wirklich den günstigsten Versicherungstarif für sein Auto?

Dazu gilt es zunächst zu überlegen, welche Leistungen man überhaupt versichern will. Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung erübrigt sich diese Frage, sie ist eine Pflichtversicherung und muss abgeschlossen werden. In der Haftpflicht müssen gesetzlich vorgeschrieben Personenschäden bis 7,5 Millionen Euro und Sachschäden bis 1,12 Millionen Euro abgedeckt werden. Versicherungsexperten raten jedoch zu einer pauschalen Deckungssumme von 100 Millionen Euro – dies schlägt sich kaum auf den Beitrag nieder und ist sinnvoll, da man im Schadensfall Probleme vermeidet.

Die Kaskoversicherung dagegen ist eine freiwillige Sache. Vollkasko ist bei neuwertigen Autos wichtig, die Teilkasko zahlt etwa bei Diebstahl, Sturm, Hagel, Wildunfällen und Glasbruch. In der Teilkasko wird zu einer Selbstbeteiligung von 150 Euro geraten, in der Vollkasko sind 300 Euro okay. Aber auch 650 Euro Selbstbeteiligung im Schadensfall können sich lohnen, da der Beitrag in diesem Falle deutlich sinkt – dies sollte man genau ausrechnen.

Wichtig bei einer neuen Kfz-Versicherung ist allerdings nicht nur ein niedriger Beitrag, sondern auch die richtigen Bedingungen. Beispielsweise sollte der Versicherungsvertrag eine Klausel enthalten, nach der der Versicherer auf den „Einwand der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Fehlt dieser Passus im Vertrag kann die Versicherung die Leistungen in der Teil- und Vollkasko-Versicherung kürzen – und das kann wiederum schnell richtig ins Geld gehen. Grob fahrlässig kann man schon handeln, wenn man während der Fahrt das Navi bedient.

Eine weitere Sache, auf die es zu achten gilt, sind die Bedingungen bei Unfällen mit Tieren. Da manche Versicherungen nur bei Wildunfällen mit Haarwild zahlen, bekommt man zwar einen Schaden durch Wildschwein, Reh oder Hirsch ersetzt, aber nicht, wenn der Verursacher eine Kuh, ein Hund oder auch ein Fasan ist. Im Versicherungsvertrag sollte deshalb „alle Tiere“ oder mindestens „alle Wirbeltiere“ stehen.

Wenn die Versicherung Marderschäden abdeckt, dann sollten unbedingt auch die Folgeschäden mitversichert sein. Das ist wichtig, da Marderschäden häufig nicht sofort auffallen, aber beispielsweise ein Motor durch einen zerbissenen Kühlerschlauch kaputtgehen kann – dieser Schaden sollte dann ebenfalls von der Versicherung übernommen werden.

Ob sich ein Versicherungswechsel überhaupt lohnt, sollte besonders gründlich geprüft werden, wenn man einen Rabattschutz in Anspruch genommen hat. Bei einem Tarifvergleich kann sich ein günstigerer Beitrag als bei der bestehenden Autoversicherung ergeben, wenn der neue Versicherer allerdings von dem Schaden erfährt, wird noch einmal neu gerechnet und das kann höhere Preise als erhofft zur Folge haben.

Übrigens: Wenn der Beitrag in der aktuellen Kfz-Versicherung sinkt, heißt das nicht auch zugleich, dass die Versicherung die Beiträge reduziert hat. Oftmals zahlt man einen geringeren Versicherungsbeitrag nur deshalb, weil man in einer günstigeren Schadensfreiheitsklasse angekommen ist.

Jetzt Autoversicherung vergleichen auf travelcard-reiseversicherung.de







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

Weitere Tipps und Informationen zu Reisen, Reisezielen, Sicherheit auf Reisen und Reiseversicherungen:









Protected by Copyscape Web Copyright Checker

Die Informationen und Tipps zu Reisen und Reiseversicherungen auf dieser Seite sind sorgfältig
zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus der Nutzung dieser Informationen oder durch das
Nichtvorhandensein weiterer Informationen können nicht abgeleitet werden!
Keine Gewähr für Richtigkeit!