Günstigere Autoversicherung – worauf man trotz Wechsellaune achten sollte
Viele Autofahrer haben nur noch bis zum Ende dieses Monats Zeit, um ihren Versicherungsanbieter bei der Kfz-Versicherung zu wechseln. Wer seine Versicherung wechseln möchte, sollte beachten, dass in diesem Jahr der Stichtag 30. November auf einen Sonntag fällt.
Experten raten deshalb dazu, eine Kündigung der bestehenden Kfz-Versicherung spätestens zum 26. November per Einschreiben zu versenden. erreicht die Kündigung den Versicherer bedingt durch das Wochenende erst am darauffolgenden Montag, den 1. Dezember, dann ist es eine Frage der Kulanz, ob die Kündigung als fristgerecht angesehen und akzeptiert wird und somit wirksam ist.
Obwohl also dafür nur noch relativ wenig Tage zur Verfügung stehen, sollte nicht einfach übereilt gekündigt werden, sondern alle relevanten Details berücksichtigt werden. Der wichtigste Grund für den wechsel einer Kfz-Versicherung ist schlicht und einfach der, um dadurch Geld zu sparen. Damit allerdings der Versicherte im Schadensfall nicht das Nachsehen hat, sollte man bei allem Sparpotenzial nicht den Leistungsumfang des neuen Vertrages aus den Augen verlieren.
Experten raten zu gewissen Vertragsbestandteilen, auf die man als Autofahrer nicht verzichten sollte. Dazu gehören beispielsweise eine Deckungssumme von 100 Millionen Euro in der Haftpflichtversicherung und der Verzicht des Versicherers auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit. Damit ist gewährleistet, dass man den Schaden am eigenen Auto auch dann voll ersetzt bekommt, wenn man zum Beispiel eine rote Ampel überfahren hat und es dadurch zum Unfall kommt.
Weiterhin sollte eine erweiterte Wildschadenklausel im Vertrag enthalten sein, dann sind Kollisionen mit Tieren aller Art, beispielsweise auch mit herrenlosen Hunden versichert udn auch Schäden durch Marderbisse.
Auch für die Besitzer von hochwertig ausgestatteten Autos gilt es einiges zu beachten, da es vorkommen kann, dass bei einigen preisgünstigen Basistraifen in der Kfz-Kaskoversicherung vorhandene Sonderausstattungen nicht immer gedeckt sind, da manche Tarife hierfür nur eine Deckungssumme von gerade mal 1000 bis 2500 Euro vorsehen. Aus ist zu beachten, dass dies unter Umständen nicht nur für nachträglich eingebaute Extras sondern teilweise auch für die Sonderausstattung ab Werk gilt. Und bei hochwertigen Audiosystemen, Sonderlackierungen oder teuren Tuning-Teilen kann es dann sehr schnell eng werden bei der Regulierung im Schadensfall. Hier sollte man genau prüfen, ob alle am Auto vorhandenen Extras beim neuen Versicherer auch ausreichend versichert sind.