Hände weg vom Handy beim Autofahren
Kaum jemand, der heutzutage noch ohne Smartphone unterwegs ist – bieten sie doch neben dem eigentlichen Zweck des Telefonierens jede Menge nützlicher Dinge für Alltag, Freizeit und Urlaub. So auch, oder eben gerade dann, wenn man in fremden Gegenden unterwegs ist, denn viele Mobiltelefone verfügen inzwischen über Navigationsfunktionen.
Statt eines zusätzlichen Navigationsgerätes nutzen deshalb immer mehr Autofahrer das Smartphone. Dagegen spricht auch nichts – allerdings sollte man hierbei beachten, dass für das Gerät eine Halterung vorhanden sein muss. Nimmt man als Autofahrer während der Fahrt das Smartphone in die Hand, muss man mit einem Bußgeld in Höhe von 60 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.
Das Oberlandesgericht Hamm hatte entschieden, dass es keine Ausnahme dafür gibt, auch nicht, wenn man mit dem Mobiltelefon während der Fahrt im Auto nicht telefoniert, sondern sich „nur“ den Weg anzeigen lässt. In dem verhandelten Fall hatte der Betroffene für eine kurze Zeit sein Smartphone in die Hand genommen – er wollte mit dem Gerät eine Kfz-Werkstatt suchen, weil im Fahrzeug eine Kontrollampe leuchtete.
Aber nicht nur hierzulande, sondern auch in vielen europäischen Urlaubsländern muss man mit hohen Bußgeldern rechnen, wenn man während der Autofahrt mit dem Smartphone in der Hand erwischt wird. Mit 230 Euro für dieses Vergehen wird es in den Niederlanden am teuersten, etwas „günstiger“ kommt man dafür mit 200 Euro in Spanien und Dänemark weg. Dagegen bezahlt man zum Beispiel in Polen oder Österreich für die Handynutzung am Steuer mit 50 Euro vergleichsweise wenig. Richtig teuer wird es auf jeden Fall, wenn durch den Griff zum Mobiltelefon beim Autofahren ein Unfall verursacht wird.
Was man dabei auch beachten sollte: In diesem Zusammenhang dauert rein rechtlich gesehen eine Fahrt so lange, wie der Motor läuft.
Oberlandesgericht Hamm, Aktenzeichen; 1 RBs 232/14