Indien – Neue Telefon-Service-Hotline für Indien-Urlauber
"Namaskar" – Welcome to Incredible India! Schön, wenn man zu seinem Urlaub in Indien so empfangen wird. Man kann sich ganz auf die Vielfalt des Subkontinents mit prächtigen Maharadscha-Palästen, Burgen und berühmten Baudenkmälern, vollgepackten Rundreisen und ruhigen Tagen an herrlichen Sandstränden, abwechslungsreichen Landschaften und lebendigen Metropolen, Gewürzbasaren und erholsamen Yoga- und Ayurveda-Kuren einlassen.
Verläuft die Reise so, wie man sie gebucht und sich erträumt hat, dann ist alles in bester Ordnung und man wird voller fantastischer Eindrücke wieder nach Hause zurückkehren. Ist man aber im Land unterwegs und es ergeben sich unerwartete Situationen und Zwischenfälle, steht man mitunter vor plötzlichen Problemen, bei denen man für etwas Hilfe durchaus dankbar wäre.
Und auch wenn es sich nicht um Probleme handelt, ist es manchmal von Vorteil, einen kompetenten Ansprechpartner zu haben, der auch bei allgemeinen Fragen zum Reiseland Indien schnell und unkompliziert Auskunft geben kann, vor allem, wenn man sich bereits im Land befindet.
Da der internationale Tourismus in Indien ein bedeutender Wirtschaftsfaktor ist, will man dessen Entwicklung in jeder erdenklichen Art und Weise fördern und unterstützen.
Dafür zu sorgen, dass sich ausländische Touristen in Indien wohlfühlen, darauf zielt auch eine neue Maßnahme des indischen Tourismusministeriums ab. Eine Service-Hotline, bei der sich Touristen in Indien Rat rund um ihren Aufenthalt im Lande holen können, ist an den Start gegangen.
Der Telefon-Service ist unter der Nummer 1800 11 13 63 sowie unter der Kurzwahl 1363 zu erreichen.
Die Hotline ist nicht aus dem Ausland erreichbar, kann also nur während des Urlaubs und Aufenthalts direkt in Indien genutzt werden. In 12 Sprachen, darunter auch in Deutsch und Englisch, kümmert man sich 24 Stunden am Tag um alle Belange der Touristen von der einfachen Frage rund um Indien bis zur Unterstützung in schwierigen Situationen und Hilfe bei Notfällen, wobei dann auch die Verständigung der zuständigen Behörden übernommen wird.