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Kratzer oder Schramme - Auch bei kleinen Schäden an anderen Autos gilt es als Verursacher richtig zu handeln

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Kratzer an anderen Autos beim Ein- und Ausparken

Kratzer beim Einparken
Wer nicht selbst Auto fährt, der kann damit auch niemandem einen Schaden zufügen. Allerdings ist das wohl nicht die Mehrzahl, denn viele Menschen sind täglich auf ihr Auto angewiesen, ganz einfach schon deshalb, um zur Arbeit zu kommen. Aber auch im Freizeit- und Hobbybereich ist vieles ohne Auto gar nicht möglich. Und auch für die schönste Zeit im Jahr gehört es für viele Menschen einfach dazu – sie fahren mit dem Auto in den Urlaub.

Und wer viel Auto fährt, der weiß auch, wie schnell man in brenzlige Situationen kommen kann und wie schnell auch mal etwas passiert. Dabei muss es nicht mal richtig krachen – und das ist gut so, aber auch viele kleine Dinge sind ärgerlich. Damit der Ärger aber nicht größer wird als nötig, ist es gut zu wissen, wie man sich dann richtig verhält.

Wenn man beim Ein- und Ausparken eine anderes parkendes Auto beschädigt, und wenn es auch nur ein Kratzer ist, reicht es in dem Fall nicht aus, nur die Adresse oder eine Visitenkarte zu hinterlassen, indem man sie beispielsweise unter den Scheibenwischer klemmt und danach wegfährt. Wer so handelt, begeht Fahrerflucht.

Im Normalfall muss man warten, bis der geschädigte Autofahrer zurück zu seinem Fahrzeug kommt und versuchen, die Sache gütlich zu regeln. Bei einer Schramme auf dem Parkplatz vom Supermarkt bedeutet das eine Wartezeit von mindestens 30 Minuten. Einigt man sich dann, wer den Schaden bezahlt, ist es auch nicht nötig, die Polizei zu verständigen.

Was aber, wenn auch nach längerer Wartezeit niemand erscheint? Dann ist es empfehlenswert, die Polizei zu informieren und telefonisch durchzugeben, was passiert ist, wo es passiert ist, die Fahrzeugdaten sowie die eigenen Personalien. Vor allem bei kleineren Schäden dürfte diese Meldung für viele Polizeidienststellen völlig ausreichend sein und man kann anschließend beruhigt seine Kontaktdaten am fremden Auto hinterlassen und ebenso den Unfallort verlassen.

Ist man in Eile und hat keine Zeit, eine halbe Stunde auf den Geschädigten zu warten, sollte man den Schaden sofort nach Eintreten der Polizei melden, auf jeden Fall bevor man den Ort des Geschehens verlässt.

Bei der Schadensregulierung ist je nach Höhe der Kosten zu entscheiden, ob man diese lieber aus eigener Tasche bezahlt oder die Regulierung seiner Kfz-Haftpflichtversicherung überlässt – das kann aber unter Umständen zu einer Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Versicherung führen und hat einen höheren Versicherungsbeitrag zur Folge.







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

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