Last Minute-Urlauber haben die gleichen Rechte
Der Kollege ist verhindert und man hat kurzfristig doch den vorher abgelehnten Urlaub bekommen oder man beschließt einfach so, ich muss hier mal raus, egal wohin, nur abschalten und was anderes sehen – dann ist oft nicht viel Zeit, um langfristig eine Reise zu planen und umfassend vorzubereiten. Auf der einen Seite kann es sein, dass dann schon manches Reiseziel ausgebucht ist, auf der anderen Seite kann man aber bei einer Last Minute-Reisebuchung auch so manches Schnäppchen machen und den Urlaub besonders günstig bekommen.
Jedenfalls spielt dies in Bezug auf die Rechtslage keine Rolle und kein Reisender muss befürchten, durch den kurzfristigen Reiseabschluss oder den günstigen Reisepreis schlechter gestellt zu sein oder Einschränkungen hinnehmen zu müssen. Auch wer seinen Urlaub Last Minute bucht genießt die gleichen Rechte wie bei der langfristigen Buchung einer Pauschalreise. Wenn Teile oder Leistungen der Reise nicht dem Angebot oder den Beschreibungen entsprechen, können diese Reisemängel genauso reklamiert werden.
Auf die rechtliche Situation im Zusammenhang mit Last Minute-Reisen hat die Verbraucherzentrale kürzlich hingewiesen. Kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen der Reise, so beispielsweise durch einen Fluglotsen-Streik oder eine Naturkatastrophe, dann ist es möglich, den Reisevertrag zu kündigen.
Wird die Urlaubsreise allerdings sehr kurzfristig, das heißt weniger als sieben Werktage vor der Abreise, gebucht, dann muss der Reiseveranstalter keine Reisebestätigung mehr ausstellen. Es ist dann ausreichend und korrekt, wenn der Urlauber seine Reiseunterlagen direkt vor der Abreise am Flughafen erhält.