Neue Vorgaben zur Sprengstofferkennung bei Flugreisenden
Ab heute geht es auf europäischen Flughäfen bei der Kontrolle des Handgepäcks etwas strenger zu. Taschen, Rucksäcke, Trolleys und andere Gepäckstücke, die man mit in die Flugzeugkabine nehmen darf, werden verstärkt auf Sprengstoff untersucht.
Die EU-Verordnung 185/2010 tritt am 1. September 2015 in aktualisierter Form in Kraft. Danach werden Flugpassagiere verstärkt auf Sprengstoff überprüft. Wie der Flughafenverband ADV mitteilte, geht man nicht davon aus, dass es durch die neue Verordnung zu zusätzlichen Beeinträchtigungen für Flugreisende kommt. Allerdings müssten diese mit vermehrten Nachkontrollen rechnen.
Mit den zusätzlichen Maßnahmen sollen die ohnehin bereits hohen Sicherheitsstandards bei den Kontrollen im Flugreiseverkehr weiter verbessert werden. Eine gründliche Vorbereitung auf die veränderten Kontrollprozesse sei erfolgt, damit alles reibungslos und zügig verläuft und die Warteschlangen nicht länger werden.
Bei den Sicherheitskontrollen werden dazu Papierstreifen oder Wischpads genutzt. Diese werden über das Handgepäck oder bestimmte Stellen am Fluggast, wie Gürtel oder Handflächen, gezogen bzw. gewischt. Anschließend erfolgt mit Hilfe von Detektionsgeräten eine chemische Analyse, die vor Ort eine Feststellung von Sprengstoffspuren ermöglichen soll.