Durch Flug verspätete Ankunft im Hotel gilt als Reisemangel
Ergeben sich bei einem Urlaubsflug deutliche Verspätungen und kommt man dadurch erst morgens am Urlaubsort an, so muß man dies nicht klaglos hinnehmen. Ab einer bestimmten Größenordnung gelten Flugverspätungen als Reisemangel.
In einem Fall vor dem Hamburger Amtsgericht ging es um eine Pauschalreise nach Ägypten. Der Flug ging von Berlin nach Kairo, allerdings verzögerte sich der Abflug um mehr als drei Stunden. Infolgedessen war die Maschine für den Anschlussflug von Kairo nach Hurghada bereits gestartet und der Urlauber mußte sieben Stunden auf den nächsten Flug ans Rote Meer warten. Er kam deswegen statt um zwei erst um 7.15 Uhr im Hotel an.
Die Richter urteilten, dass die Grenze des Zumutbaren damit überschritten war, weil die Nachtruhe aufgrund der Verpätung komplett ausgefallen ist. Flugverspätungen bis zu vier Stunden sind als Unannehmlichkeiten zu werten. Für alle Verspätungen, die darüber hinaus gehen, kann ein Urlauber den Tagespreis pro angefangene Stunde um fünf Prozent mindern.
Das Amtsgericht Hamburg sprach dem Kläger in dem genannten Fall 17,11 Euro zu – das entsprach zehn Prozent des Reisepreises für einen Urlaubstag.
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 88 194 / 10