Reiseveranstalter muss Kosten für Taxi bezahlen
Wer eine Pauschalreise bucht, tut dies meist aus einem ganz bestimmten Grund: Man möchte alle Reisebestandteile aus einer Hand und sich um nichts mehr kümmern müssen. Dazu zählen normalerweise der Flug in das Urlaubsland, das Hotel mit der gewünschten Verpflegung und der Transfer vom Flughafen zum Hotel und am Urlaubsende wieder zurück.
Werden Urlauber allerdings trotz zugesichertem Transfer bei der Ankunft nicht am Flughafen abgeholt, dann dürfen sie mit einem Taxi in ihr Urlaubshotel fahren. Dies gilt zumindest dann, wenn sie frühmorgens am Urlaubsort landen und es keine realistische Alternative zum Taxi gibt. Die Kosten für das Taxi dürfen anschließend dem Reiseveranstalter in Rechnung gestellt werden.
Das Amtsgericht Charlottenburg entschied so zugunsten der Klägerin in einem verhandelten Fall. Als diese morgens um 6.40 Uhr in Dubai landete, stellte sie fest, dass es keinen Transfer gab. Daraufhin nahm sie sich ein Taxi für 55 Euro zum Hotel.
Diese Kosten muss der Reiseveranstalter übernehmen, stellte das Gericht fest. Die Urlauberin sei hier zu "sofortiger Abhilfe" berechtigt gewesen und es wäre abwegig, von ihr zu verlangen, sie hätte vorher beim Reiseveranstalter in Deutschland anrufen müssen.
Zumal das nachts geschehen wäre und sie dort sowieso niemanden erreicht hätte.
Amtsgericht Charlottenburg, Aktenzeichen: 233 C 165 / 10