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Sicher reisen - Wer ein anderes Kind mit in den Urlaub nimmt braucht eine Vollmacht der Eltern

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Reisevollmacht – Mit fremden Kindern in den Urlaub fahren

Strandurlaub mit Kindern
Wenn die Zeit der Sommerferien bevorsteht, hat man manchmal den Eindruck, manche Kinder freuen sich gar nicht so richtig darauf – ist man doch während dieser Zeit vielleicht für Wochen von seinen besten Freunden getrennt. Erst fährt der eine mit den Eltern in den Urlaub, kommem diese dann zurück, geht bei der anderen Familie die Reise gerade erst los. So entschließen sich Eltern mitunter dazu, den besten Freund oder die beste Freundin von Töchterchen oder Sohnemann einfach mit in den Urlaub zu nehmen.

Wer ein fremdes Kind mit in den Urlaub nehmen will, sollte die Sache vorher gut planen. Bleibt man zum Urlaub in Deutschland kann man die ganze Angelegenheit relativ gelassen angehen, bei irgendwelchen Problemen lässt sich alles schnell und unkompliziert regeln. Geht es dagegen ins Ausland, ist schon etwas mehr Vorbereitung nötig, denn es kann bereits beim Check-in am Flughafen dazu kommen, dass man das Einverständnis der Eltern für die Mitnahme des Kindes nachweisen muss.

Rechtzeitig sollte man sich hier um eine Vollmacht der Erziehungsberechtigten des Kindes kümmern, die vor allem dann notwendig ist, wenn man Landesgrenzen außerhalb der EU passieren will. Von vielen Ländern wird dabei eine formlose Reisevollmacht akzeptiert, allerdings sollten einige wichtige Punkte unbedingt enthalten sein.

Dazu gehören die persönliche Daten des Kindes wie Vor- und Zuname, Geburtsdatum und – ort, die Wohnanschrift, die Reisedaten, wichtige Daten aus dem Pass des Kindes, die Namen und die Erreichbarkeit der Eltern sowie natürlich deren Unterschrift. Ganz sicher geht man, wenn man der Vollmacht Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Eltern des Kindes beilegt, dann können Grenzbeamte auch die Unterschriften vergleichen.

Aus der Reisevollmacht sollte klar hervorgehen, dass die „Urlaubseltern“ während der Zeit der Reise entscheidungsbefugt sind und den Auftrag haben, die Personensorge zu übernehmen. Ein Passus für den Krankheitsfall sollte auch unbedingt enthalten sein, damit im Fall des Falles Entscheidungsfreiheit bezüglich einer ärztlichen Behandlung besteht. Auch kann es vorkommen, dass Ärzte ohne das Einverständnis der Erziehungsberechtigten außer im Fall einer akuten Lebensgefahr nicht behandeln dürfen.

Schwierig kann es werden, wenn man sich sehr kurzfristig entschließt, fremde Kinder mit in den Urlaub zu nehmen. Gewisse Fristen sollten beachtet werden, da die Kinder gültige Reisedokumente, wie einen Kinderausweis oder Kinderreisepass benötigen. Besteht für das Urlaubsland Visumspflicht, so ist auch das Einreisevisum rechtzeitig zu besorgen. Ebenso ist der Versicherungsschutz während der Reise zu klären – ist das Kind über die Reiseversicherung oder Auslandskrankenversicherung der eigenen Familie ausreichend abgesichert oder sollte zusätzlich eine Versicherung abgeschlossen werden?

Wer in weit entfernte und exotische Länder reist ist gut beraten, sich vorher zusätzlich in den Botschaften dieser Länder über die Einreisebestimmungen für Kinder zu informieren. Einige Länder fordern prinzipiell eine vom Notar beglaubigte Reisevollmacht oder eine Vollmacht in einer vorgegebenen Form, eventuell auch in der Landessprache. Ratsam ist es auf jedem Fall, bei Reisen in eine fremdsprachiges Land die Reisevollmacht, wenn nicht in der jeweiligen Sprache, dann aber zumindest in Englisch dabeizuhaben.







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
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