Versichern und Helfen

Reiseversicherung abschließen und Kindern helfen

         Barmenia Reisekrankenschutz


       Unser Tipp für Sie


Share |




Startseite » News zu Reisen und Reiseversicherung » Schwarzfahren mit der Bahn wird teurer

Reiseschutz - News rund um Reisen und sicher reisen

Reisen mit der Bahn - Wer ohne Fahrschein erwischt wird, zahlt deutlich mehr

Suchen in den News

Schwarzfahren – Ohne Ticket wird es teurer

Schwarzfahren wird teuer
„Die Fahrscheine bitte!“ – wer mit der Bahn, Straßenbahn oder U-Bahn unterwegs ist und ein gültiges Ticket hat, kann dem Kontrolleur gelassen entegegensehen. Wer ohne ein solches unterwegs ist, der muss jetzt tiefer in die Tasche greifen, denn seit dem 1. Juli 2015 ist Schwarzfahren deutlich teurer geworden.

Ist der Kontrolleuer dann ran und man kann kein gültiges Ticket vorweisen oder hat den vorhandenen Fahrschein nicht ordnungsgemäß entwertet, wird das „erhöhte Beförderungsentgelt“ fällig. Dieses wurde zum 1. Juli von 40 Euro auf 60 Euro angehoben, nachdem die letzte Erhöhung bereits 12 Jahre zurückliegt.

Auch wenn der einzelne Schwarzfahrer das meist anders sieht, so ist das Schwarzfahren für die Verkehrsbetriebe ein erhebliches Problem. Wie der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) schätzt, gehen den Verkehrsunternehmen jährlich durch nicht gekaufte Tickets bundesweit Einnahmen von 250 Millionen Euro verloren. Dazu kommen noch Kosten für die Fahrkartenkontrolleure und deren Ausrüstung von rund 100 Millionen Euro jährlich.

Als Fachbegriff für das umgangsssprachlich als Schwarzfahren bezeichnete Fahren ohne Ticket wird im Strafgesetzbuch „Beförderungserschleichung“ verwendet. Die Kriminalstatistik erfasste davon für das Jahr 2014 insgesamt 271.119 Fälle – das ist ein Anstieg von 15,2 Prozent gegenüber 2013. Der Verband der Verkehrsbetriebe machte allerdings dafür hauptsächlich den Umstand verantwortlich, dass immer intensivere Kontrollen durchgeführt werden. Und gezählt werden kann ja nun einmal nur der, der auch ohne gültigen Fahrschein erwischt wird.

Viele Verkehrsbetriebe begrüßen die Erhöhung von 40 auf 60 Euro, obwohl ein Großteil von ihnen die Umstellung nicht rechtzeitig zum Start am 1. Juli geschafft hat. Konkret bedeutet das, dass das Schwarzfahren meist erst ab 1. August teurer wird. So wird beispielsweise auch bei der Deutschen Bahn die Umstellung in allen Regional- und Fernzügen erst dann erfolgen.

Insgesamt blickt man optimistisch in die Zukunft, dass die Zahl der Schwarzfahrer weiter zurückgehen wird. Dieser Optimismus rührt nicht nur daher, dass man hofft, dass die Erhöhung der Strafe um 20 Euro für mehr Abschreckung sorgt. Auch wird bei neueren Ausschreibungen von Nahverkehrsleistungen die Besetzung aller Züge mit Kundenbetreuern verlangt und dies mache es immer schwieriger, sich der Fahrscheinkontrolle durch das Zugpersonal zu entziehen.

Aber nicht nur rundum Zustimmung, sondern auch Kritik an der Erhöhung der Strafe ist zu vernehmen. So sind etwa die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und Pro Bahn der Auffassung, dass die paschale Erhöhung um 20 Euro die Falschen trifft, da man momentan nicht differenzieren kann, ob jemand vorsätzlich schwarzfährt oder lediglich beim Ticketlösen am Automaten gescheitert ist.

In dem Zusammenhang wurde darauf hingewiesen, dass das Tarifsystem mit seinen regionalen Unterschieden viel zu kompliziert ist und es den Reisenden nur unnötig schwermacht, die richtige Fahrkarte zu bekommen. Für diese Fälle, bei denen Schwarzfahrten gar nicht absichtlich passieren, sieht das Gesetz eigentlich eine Kulanzregelung vor, von der aber, wie man feststellte, viele Kontrolleure wohl noch nie etwas gehört haben.







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

Weitere Tipps und Informationen zu Reisen, Reisezielen, Sicherheit auf Reisen und Reiseversicherungen:









Protected by Copyscape Web Copyright Checker

Die Informationen und Tipps zu Reisen und Reiseversicherungen auf dieser Seite sind sorgfältig
zusammengestellt, erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit!
Schadensersatzansprüche jeglicher Art aus der Nutzung dieser Informationen oder durch das
Nichtvorhandensein weiterer Informationen können nicht abgeleitet werden!
Keine Gewähr für Richtigkeit!