Thailandreisen – Ausnahmezustand in Bangkok
Wie das Auswärtige Amt in seinen aktuellen Hinweisen zu Thailand mitteilte, hat die thailändische Regierung nach den anhaltenden Demonstrationen und einzelnen gewalttätigen Zwischenfällen für das gesamte Stadtgebiet der thailandischen Hauptstadt sowie angrenzender Provinzen seit Mittwoch, dem 22. Januar 2014, vorsorglich Notstandsregelungen in Kraft gesetzt. Regierung und Sicherheitskräfte können auf dieser Grundlage weitgehende Einschränkungen des täglichen Lebens verfügen, dazu gehören Ausgangssperren sowie Versammlungs- und Betretungsverbote.
Urlauber, die eine Thailand-Reise gebucht haben, deren wesentlicher Bestandteil ein Aufenthalt in Bangkok ist, können den Vertrag bei ihrem Reiseveranstalter jetzt kostenlos kündigen. Da der Ausnahmezustand höhere Gewalt sein, müssen in diesem Fall keine Stornierungsgebühren befürchtet werden, so Reiserechtler Paul Degott aus Hannover.
Da der Ausnahmezustand nur für Bangkok gilt, können auch keine Reisen storniert werden, die größtenteils in andere Landesteile führen. Ein Anteil von 50 Prozent sollte "einen wesentlichen Teil einer Thailand-Reise" ausmachen. Wenn man die Hälfte des Urlaubs in Bangkok verbringt, sind laut Degott die Einschränkungen durch den Ausnahmezustand so massiv, dass der Reisende kostenlos vom Vertrag zurücktreten darf. In diesem Fall besteht allerdings kein Anspruch auf Schadenersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden.