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Kollisionsgefahr bei Wildwechsel - Das sollte man bei einem Wildunfall beachten

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Unfall mit Wildtieren – wann zahlt die Autoversicherung?

Autoversicherung bei Wildunfall
Im Herbst sind es nicht nur Nebel und Nässe, die Autofahrern das Leben schwer machen und die Gefahr von Unfällen erhöhen, auch Wildwechsel gefährdet den Verkehr in dieser Jahreszeit besonders. Dabei sind Unfälle mit Rehen, Hirschen und Wildschweinen ein Horror für Autofahrer, da die Tiere meist wie aus dem Nichts auftauchen und dann kracht es einfach.

So beträgt bei einem Unfall das Aufprallgewicht eines Körpers auch schon bei vergleichsweise geringen Geschwindigkeiten ein Vielfaches seines Eigengewichtes und kann dadurch auch erheblichen Schaden anrichten. So entwickelt etwa bei einer Geschwindigkeit von 60 km/h ein Reh mit ca. 17 Kilogramm ein Aufprallgewicht von rund 800 Kilogramm, was dem Gewicht einer ausgewachsenen Kuh entspricht.

Um Wildunfälle zu reduzieren, rät der ADAC, vor allem an Waldrändern und unübersichtlichen Feldern das Fahrtempo entsprechend anzupassen. Jeder Autofahrer ist gut beraten, Wildwechsel-Schilder ernst zu nehmen und danach besondere Vorsicht walten zu lassen – man sollte langsam fahren und die Fahrbahnränder aufmerksam im Auge behalten. Sind Tiere am Straßenrand oder bereits auf der Fahrbahn, gilt es vorsichtig zu bremsen, anzuhalten und zu hupen. Auch wenn nur einzelne Tiere zu sehen sind, muss man mit weiteren Tieren aus dem Rudel sowie mit Nachzüglern rechnen.

Da das Risiko entsprechend groß ist, sich selbst und den Gegenverkehr zu gefährden, im Straßengraben oder direkt am nächsten Baum zu landen, sollte man auf keinen Fall versuchen, dem Wild auszuweichen.

Richtig reagieren bei Wildunfällen

Wenn es doch zu einem Wildunfall kommt, ist zunächst wie bei anderen Unfällen auch die Unfallstelle zu sichern – die Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anlegen und das Warndreieck aufstellen. Wer einfach weiterfährt, auch wenn man selbst nicht verletzt wurde, begeht Fahrerflucht.

Da verletzte Tiere möglicherweise aggressiv sein können, sollte man diese liegen lassen und keinesfalls anfassen. Bei verletzten oder toten Jungtieren, vor allem bei Wildschweinen, kann es ratsam sein, im Fahrzeug zu bleiben und die Türen geschlossen zu halten, da mit Angriffen der Elterntiere gerechnet werden muss.

Als wichtigste Regel sollte man nach Zusammenstößen mit Tieren immer die Polizei rufen. Dabei sollte man sich am Telefon nicht abwimmeln lassen, sondern hartnäckig bleiben und darauf bestehen, den Unfall aufnehmen zu lassen. Die Polizei verständigt den zuständigen Jagdpächter und kümmert sich um die Beseitigung des toten Wildes.

Banner 300x250Auch wenn das verletzte Tier geflüchtet ist, muss die Kollision gemeldet werden, da das Tierschutzgesetz verlangt, dass es gesucht wird. Dafür ist die genaue Angabe des Unfallortes von entscheidender Bedeutung. Die genauen Koordinaten kann man der "SOS"- oder "Hilfe"-Einstellung des Navigationsgerätes oder der "Kompass"-Funktion auf dem GPS-Handy entnehmen. Eine weitere Orientierungshilfe bieten Stationszeichen auf Straßen.

Wildunfall und Kfz-Versicherung

Von den Beamten wird eine sogenannte Wildbescheinigung ausgestellt, in der die Kollision mit dem Wildtier bescheinigt wird und die zur Vorlage bei der Kfz-Versicherung dient. Sie ist wichtig, um den Schaden von der Versicherung reguliert zu bekommen, denn ohne dieses Papier riskieren Autofahrer, auf den Kosten sitzenzubleiben.

Da man bei Wildunfällen gegenüber der Autoversicherung in der Nachweispflicht ist, sollten sowohl die Unfallstelle als auch Wildspuren am Fahrzeug wie Haare oder Blut wenn möglich fotografiert werden, denn solche Nachweise sind bei der Schadensregulierung sehr hilfreich.

In der Unfallbescheinigung der Polizei sollte die betreffende Tierart benannt sein. In der Regel zahlt die Teilkasko-Versicherung bei Wildunfällen – war es Haarwild gibt es meist keine Probleme, aber bei manchen Versicherungen können bestimmte Wildarten von der Deckung ausgeschlossen sein. Beim Neuabschluss oder beim Wechsel der Kfz-Versicherung sollten Autofahrer darauf achten, dass gar keine Wildarten bei der Schadensregulierung nach Unfällen ausgeschlossen sind.

Tote Tiere auf der Straße

Beim klassischen Wildunfall rennt ein Tier auf die Straße und wird dabei von einem Fahrzeug erfasst. Wie aber verhält sich die Sache, wenn ein Tier schon tot auf der Straße liegt und man fährt als Autofahrer hinein? Nach einem Urteil des Landgerichts Stuttgart entspricht auch dieser Unfallhergang der Haarwild-Versicherungsklausel. Diese besagt, dass zwar das am Unfall beteiligte Fahrzeug in Bewegung sein muss, das Tier jedoch nicht.

Danach steht die Kfz-Versicherung in der Pflicht, den Schaden zu übernehmen. Ganz anders hat es dagegen vor Jahren das Oberlandesgericht München entschieden. Es urteilte, dass ein Versicherungsfall nur beim Zusammenstoß mit einem sich bewegenden Tier gegeben ist.

Landgericht Stuttgart, Aktenzeichen: 5 S 244 / 06
Oberlandesgericht München, Aktenzeichen: 10 U 4630 / 85

Crashtest des ADAC zeigt, wie gefährlich Wildunfälle sein können:







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