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Reiserecht - Haftung des Reiseveranstalters bei Pauschalreisen

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Urlaubsunfall – Reiseveranstalter haftet bei Sturz vom Kamel

Haftung des Reiseveranstalters bei Urlaubsunfall
Wenn ein Kamelausritt Bestandteil einer Pauschalreise ist, haften Reiseveranstalter im Falle eines Sturzes vom Kamel. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz weist die "Neue Juristische Wochenschrift" hin. Der Reiseveranstalter hat dafür Sorge zu tragen, dass Urlauber sich nicht verletzen, wenn ein Ausritt auf einem Kamel von vornherein Bestandteil des gebuchten Reiseprogramms ist.

Das Oberlandesgericht gab mit seiner Entscheidung der Klage eines Urlaubers auf Schadensersatz statt. Besagter Urlauber hatte eine Pauschalreise in den Nahen Osten gebucht und das Reiseprogramm sah auch einen Kamelritt vor. In dem Moment als der Tourist das Kamel besteigen wollte, stand das Tier plötzlich auf und der Urlauber fiel herunter, wobei er sich erheblich verletzte.

Die Richter befanden nun, dass der Reiseveranstalter für ein sicheres und gefahrloses Aufsitzen der Reisenden hätte sorgen müssen. In dem konkreten Fall hielten sie dem Reiseveranstalter vor, sich nicht ausreichend um entsprechend erfahrene Kameltreiber bemüht zu haben.

Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen: 12 U 1296 / 12







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