Wer zahlt die Weiterreise wenn das Kreuzfahrtschiff schon weg ist?
Kreuzfahrtpassagiere reisen zwar mit ihrem schwimmenden Hotel und allen Annehmlichkeiten von einem Hafen zum anderen, aber wohl nur in den seltensten Fällen mit dem Ziel, die ganze Zeit der Kreuzfahrt ausschließlich an Bord zu verbringen. Man möchte sich schließlich etwas ansehen, also geht man an Land. Und um nicht nur in der unmittelbaren Umgebung des Hafens zu bleiben, gibt es entsprechende Ausflüge.
Landausflüge auf Kreuzfahrten kann man sowohl direkt an Bord buchen oder individuell entweder bereits vor der Reise oder direkt vor Ort organisieren. Ist man auf eigene Faust unterwegs, dann ist man auch ganz allein dafür verantwortlich, dass man wieder pünktlich im Hafen und auf dem Schiff ist. Hat das Kreuzfahrtschiff bereits abgelegt, muss man in diesem Fall dem Schiff nachreisen und die Kosten dafür selbst tragen.
Anders verhält es sich bei organisierten Ausflügen. Hier ist es die Pflicht der Reederei, die Passagiere vom Landgang wieder pünktlich an Bord zu bringen. Wenn das schiefgeht, ist es auch ihre Pflicht, die Passagiere zum nächsten Hafen zu bringen.
Der Reiserechtler Paul Degott aus Hannover weist in diesem Zusammenhang in einem Beitrag der MZ auch auf weitere Aspekte in diesem Zusammenhang hin. So ist es nicht in allen Fällen ohne weiteres möglich, außerhalb der EU einem verpassten Kreuzfahrtschiff hinterherzureisen, wenn dabei Ländergrenzen überschritten werden müssen. In vielen Ländern geltende Visabestimmungen können dies unter Umständen fast unmöglich machen – ohne Reisepass und Einreiseerlaubnis hat der Reisende hier ganz schlechte Karten.
Empfehlenswert ist es deshalb, beim Landgang immer eine Kopie des Reisepasses und die Kontaktdaten des Kreuzfahrtunternehmens bei sich zu haben. Bei auftretenden Problemen ist der Hafenagent der Kreuzfahrtreederei ein guter Ansprechpartner.
Ähnlich verhält es sich bei der Anreise zu der gebuchten Kreuzfahrt. Keine Sorgen wegen eventueller Verzögerungen muss man sich machen, wenn man alles komplett mit Hin- und Rückflug bei einem Reiseveranstalter gebucht hat. Reisende, die nur die Kreuzfahrt gebucht haben und sich um An- und Abreise selbst kümmern, haben auch bei Verzögerungen durch Flugverspätungen oder ähnlichen Problemen die volle Verantwortung und dementsprechend Pech, wenn das Schiff bereits weg ist.