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Reiseschutz - auch das Reiserecht reist immer mit

Und das ist auch gut so - Ihr Recht im Urlaub und auf Reisen

Reiserecht und Reiseversicherung Bei jeder Reisebuchung geht man einen rechtskräftigen Vertrag ein und damit treten für beide Vertragsseiten Rechte und Pflichten in Kraft. Ab dem Zeitpunkt der Reisebuchung können nun allerdings Umstände eintreten, die eine Erfüllung des Vertrages erschweren wenn nicht gar unmöglich machen.

Der jeweils andere Vertragspartner wird jedoch auf einer Einhaltung der zu erbringenden Leistungen bestehen. So macht eine Absicherung gegen mögliche auftretende Risiken Sinn - als Reisender erhält man beispielsweise bei der Buchung einer Pauschalreise einen Reise-Sicherungsschein, der bei Insolvenz des Reiseveranstalters schützt.

Reiserecht zu Ihrem Reiseschutz Sollten auf Seiten des Urlaubers Probleme auftreten, kann man zum Beispiel eine Reise nicht antreten oder muß diese nach Reisebeginn abbrechen, hat der Reiseveranstalter trotzdem das Recht, den Reisepreis zu fordern oder zumindest Stornokosten zu verlangen. Dagegen kann man sich ebenfalls absichern, indem man mit der Reisebuchung eine Reiseversicherung abschließt, die die Kosten für einen Reiserücktritt oder Reiseabbruch übernimmt.

Daneben können zahlreiche andere Dinge auftreten, die den schönsten Urlaub erheblich beeinträchtigen können. Es kann im nachhinein zu Leistungsänderungen der Reise oder zur Erhöhung des Reisepreises durch den Reiseveranstalter kommen, es können während der Reise erhebliche Reisemängel auftreten bis hin zur Unzumutbarkeit der Reisefortsetzung. Vor solchen Dingen ist leider niemand gefeit und auch die die beste Reiseversicherung schützt dann nicht.

Wann bin ich als Urlauber im Recht, was muß ich hinnehmen, was nicht? Was zählt als Reisemangel? In welchen Fällen habe ich Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises, wann habe ich Anspruch auf Schadensersatz?



Reiserecht und Reiseversicherung


Reiserecht allgemein