Azubis – keine Ferien mehr, dafür aber Urlaub
Die Zeit der Sommerferien in den Schulen ist nicht für alle Schüler nur eine hochwillkommene Pause bis zum nächsten Schuljahr – für einige ist damit in jedem Jahr auch das Ende der Schulzeit erreicht und der Start ins Berufsleben steht bevor. Damit ist auch die Zeit der Schulferien ein für alle Mal vorbei, aber natürlich hat man dann als Azubi auch ein Recht auf bezahlten Urlaub.
Die Anzahl er Urlaubstage richtet sich dabei nach dem Alter. Für Jugendliche unter 18 Jahren fällt damit die Entwöhnung von den Schulferien vielleicht nicht ganz so schwer, denn sie bekommen laut Gesetz mehr freie Tage als Erwachsene. Die Anzahl der Urlaubstage ist im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt.
Das besagt, dass Jugendliche, die zu Beginn eines Kalenderjahres jünger als 16 Jahre sind, mindestens 30 Werktage pro Jahr freibekommen müssen. Als Azubi über 16, aber unter 17 Jahren hat man Anspruch auf 27 Tage Urlaub und bei einem Alter über 17, aber unter 18 Jahren sind es noch 25 Urlaubstage, die gewährt werden müssen.
Für Jugendliche in der Ausbildung ab 18 Jahren gilt dann das Bundesurlaubsgesetz. Danach stehen einem Azubi bei einer Fünf-Tage-Arbeitswoche mindestens 20 Tage Urlaub zu. Hierbei spielt auch das Ende der Ausbildung einer Rolle, denn wenn diese erst nach dem 30. Juni des laufenden Jahres beendet wird, hat man als Azubi trotzdem Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Dieser Anspruch wird allerdings gekürzt, wenn der Auszubildende bis einschließlich dieses Datums geht.