E-Bikes können künftig Radwege nutzen
Die Anzahl der verkauften E-Bikes steigt seit Jahren kontinuierlich an. Vor allem bei Senioren sind die Fahrräder mit Motorunterstützung sehr beliebt, da damit ähnliche Geschwindigkeiten wie beim normalen Fahrrad zu erreichen sind, wofür allerdings ein geringerer körperlicher Einsatz nötig ist. Das macht sich besonders auf längeren Radtouren im Urlaub bemerkbar.
Sportlich nur per Muskelkraft oder mit Unterstützung auf dem Rad unterwegs – künftig soll beides auf Radwegen möglich sein. Die Bundesregierung plant, mit einer Änderung der Straßenverkehrsordnung Kommunen das Recht einzuräumen, Radwege für E-Bikes freizugeben. Das melden die Stuttgarter Nachrichten und berufen sich dabei auf die Antwort des Bundesverkehrsministeriums auf eine Kleine Anfrage des grünen Verkehrsexperten Matthias Gastel.
Mit dem Zusatzschild „E-Bikes frei“, dass demnach eingeführt werden soll, werden dann künftig die freigegebenen Radwege gekennzeichnet. Vorgesehen ist ebenfalls, dass außerhalb geschlossener Ortschaften die Radwege generell auch mit den sogenannten S-Pedelecs genutzt werden können. Die E-Bikes erreichen eine Geschwindigkeit bis zu 45 Kilometer pro Stunde.
Ein weitere Änderung der Straßenverkehrsordnung für Radfahrer soll außerdem ermöglichen, dass ein radelndes Kind unter acht Jahren auf dem Gehweg von einer Aufsichtsperson auf dem Fahrrad begleitet werden darf, was bisher verboten ist.