Ferienhaus-Kosten – Endreinigung ist Teil des Mietpreises
Urlaub in einem Ferienhaus oder in einer Ferienwohnung ist sehr beliebt. Man ist relativ frei und ungebunden, wenn man die Urlaubszeit in den "eigenen" vier Wänden verbringt. Hin und wieder kann es aber auch zu Unstimmigkeiten über die Mietkosten des Ferienobjektes kommen.
In einem Fall vor dem Oberlandesgericht Schleswig ging es um die Kosten für die Endreinigung eines Ferienobjektes. Wenn ein Vermieter für seine Ferienhäuser oder Ferienwohnungen mit einem Preis wirbt, dann muß in diesem Preis auch auf jeden Fall die Endreinigung enthalten sein. Das Gericht entschied, dass ein Hinweis wie "Zusatzkosten zu den Mietpreisen: die Endreinigung" nicht zulässig ist.
Vor Gericht hatte die Wettbewerbszentrale Recht bekommen, die gegen einen entsprechenden Hinweis geklagt hatte. Das Oberlandesgericht stellte fest, dass die Angabe eines Endpreises nur dann entfallen kann, wenn es Preiskomponenten gibt, die zeit- und verbrauchsabhängig sind. Das Gleiche gilt auch für Preiskomponenten, über die der Urlauber entscheidet. Dazu gehören etwa die Anzahl der Personen, die das Ferienobjekt nutzen, oder auch das Mitbringen von Haustieren.
Völlig unabhängig davon ist allerdings die Endreinigung, die in jedem Falle zu zahlen ist und deshalb, so entschieden die Richter am OLG, müsse diese im Endpreis enthalten sein.
Oberlandesgericht Schleswig, Aktenzeichen: 6 U 27 / 12
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