Fluggastrechte – und wie man dazu kommt
Fliegen macht Urlaubs- und Geschäftsreisen bequem und angenehm, bei großen Entfernungen meist überhaupt erst möglich. Ärgerlich dabei ist, wenn es zu Flugverspätungen und Flugausfällen kommt, sich die Reise dadurch erheblich verzögert oder ganz verschoben werden muss. Aber Flugpassagiere haben Rechte und müssen nicht alles hinnehmen.
Ganz im Gegenteil – als Fluggast hat man viele rechte, man muss diese nur kennen und im Fall des Falles auch durchsetzen. Obwohl Entschädigungen für Flugverspätungen oder gar abgesagte Flüge eigentlich klar geregelt sind, müssen Reisende ihre Rechte oftmals einfordern und darauf achten, nicht von den Airlines abgewimmelt zu werden.
Da viele Menschen aber ihre Rechte diesbezüglich gar nicht kennen oder den Umgang mit Juristen und Rechtsstreitigkeiten an sich scheuen, wird nur ein Bruchteil aller bestehenden Ansprüche für Entschädigungen auch wirklich durchgesetzt – und Europas Fluggesellschaften sparen jährlich Milliarden Euros, weil sie sich erfolgreich um Entschädigungen drücken.
So bekommen viele Flugpassagiere nach Verspätungen auf Anfrage bei der Airline zu hören, es hätten "außergewöhnliche Umstände" vorgelegen und dafür gebe es keine Entschädigung – wonach viele verunsichert sind und aufgeben.
Dabei spielt es beispielsweise keine Rolle, ob eine Verspätung durch einen Pilotenausfall oder einen Triebwerksschaden verursacht wurde – solche Fälle zählen zum unternehmerischen Risiko der Airline. Ist man von mindestens drei Stunden Verspätung betroffen, so hat man laut europäischer Fluggastrechte-Verordnung Anspruch auf Entschädigung.
Die Höhe richtet sich dabei nach der Länge der Flugstrecke: 250 Euro gibt es pro Person für Strecken bis 1500 Kilometern, zwischen 1500 und 3000 Kilometern und auf innereuropäischen Strecken gibt es 400 Euro, ab 3500 Kilometern werden 600 Euro fällig – und zwar unabhängig vom Ticketpreis.
Broschüre klärt Flugpassagiere über Rechte auf
Das Europäische Verbraucherschutzzentrum hat eine Broschüre zum Thema Fluggastrechte erstellt. Das Heft "Fluggastrechte; Clever Reisen!" unter anderem, ab wann Passagiere von Airlines Ansprüche auf Telefonate, Hotelübernachtungen und Entschädigungen haben. Die Broschüre kann hier als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Online Ansprüche bei der Airline selbst geltend machen
Um Ansprüche auf Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen und -ausfällen bei einer Airline direkt geltend machen zu können, können Reisende ein neues Online-Tool nutzen. Den Service bietet die Passauer Anwaltskanzlei Ratis an, die Nutzung ist kostenlos und im Gegensatz zu anderen Fluggastrechteportalen wird auch keine Provision einbehalten.
Der "Entschädigungs-Manager" überprüft zunächst anhand einer Datenbank mit Flugunregelmäßigkeiten, ob und in welcher Höher Flugpassagiere mit einer Entschädigung rechnen können. Danach wird automatisch ein Schreiben mit der Forderung an die Fluggesellschaft erstellt und per Email direkt an die Airline gesendet. Bei ausländischen Airlines erfolgt dies in englischer Sprache.
Im Erfolgsfall erhält der Reisende direkt die Zahlung von der Fluggesellschaft. Der Entschädigungs-Manager ist im Internet unter www.ratis.de/flugverspaetung zu finden.