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Reiserecht - Was tun, wenn das Reisegepäck nicht im Urlaub ankommt?

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Gepäckverlust am Flughafen – der Albtraum jedes Reisenden

Reisegepäck-Versicherung
Auch wenn Bertrand Russell, englischer Mathematiker und Philosoph (1872 – 1970) der Meinung war: „Am liebsten mag ich die wissenschaftliche Theorie, dass die Ringe des Saturn ausschließlich aus verloren gegangenem Reisegepäck bestehen.“, verschwindet heutzutage kaum ein Koffer, der bei einer Flugreise aufgegeben wird, dauerhaft.

Nur etwa jeder hundertste Koffer geht bei Flugreisen wirklich verloren, denn vermisstes Fluggepäck taucht meist am selben Tag wieder auf. Über 95 Prozent aller verlorenen Koffer werden innerhalb der ersten fünf Tage nach der Verlustmeldung wieder gefunden und in der Regel kostenlos nachgeliefert. Damit stehen die Chancen gut, dass man das Gepäck wiederbekommt.

Aber egal, wie viel oder wie wenig Reisegepäck wirklich nicht wieder auftaucht, wenn es den eigenen Koffer betrifft, ist das schon ärgerlich und kann den Urlaub schon vermiesen, bevor der überhaupt richtig angefangen hat. Für viele Reisende die reinste Horrorvorstellung – die Abfertigungshalle leert sich so langsam, das Gepäckband ist auch leer und dreht gelangweilt die letzten Runden, aber das eigene Gepäck ist immer noch nicht da.

Wenn sich das Reisegepäck verspätet

Kein schöner Gedanke, aber auch kein Grund, gleich in Panik zu verfallen. Als Reisender erhält man in solch einem Fall Unterstützung, man ist nicht auf sich allein gestellt und hat gewisse Schadensersatzansprüche.

online Flüge buchenWichtig ist in erster Linie, den Verlust sofort am Gepäckschalter zu melden. Dieser Lost-and-Found-Schalter befindet sich immer in der Ankunftshalle eines Airports. Benötigt wird hier der Gepäckschein – die Sticker mit der Registrierungsnummer für jedes Stück des aufgegebenen Reisegepäcks wurden beim Einchecken auf die Bordkarte geklebt.

Sofern erste Nachforschungen am Schalter erfolglos bleiben, wird eine Verlustmeldung erstellt. In das Formular werden die Personen- und Flugdaten aufgenommen, die Anschrift der Unterkunft am Urlaubsort und natürlich Angaben zum vermissten Gepäckstück, dessen Aussehen möglichst detailliert beschrieben werden sollte. Um für den weiteren Suchvorgang etwas in der Hand zu haben und die Verlustmeldung belegen zu können, sollten Reisende darauf achten, eine Kopie mit der Refernznummer zu bekommen.

Flugpassagiere sollten den Verlust von Reisegepäck auch unverzüglich ihrer Airline melden, empfehlen Reiserechtler, da man unter Umständen sonst seinen Schadensersatzanspruch verlieren kann. Je mehr Zeit hier verstreicht, desto schwieriger wird es, zu beweisen, dass der Koffer beim Transport und nicht etwa auf dem Weg vom Flughafen ins Hotel oder nach Hause verlorengegangen ist. Die Frist zur Meldung von beschädigtem Gepäck beträgt sieben Tage, wenn das Gepäck verspätet ankommt, verlängert sich diese auf 21 Tage.

Ist die Verlustmeldung erledigt, gilt es, sich über die Bestimmungen der Fluggesellschaft in Sachen Gepäckverlust kundig zu machen. Wichtig ist es, zu entscheiden, ob Koffer, Tasche oder Rucksack nach dem Wiederauffinden ins Urlaubsdomizil oder nach Hause geliefert werden sollen. Der Fluggast muss dazu nur die Adresse und eine Kontaktmöglichkeit angeben. Dieser Service ist kostenlos, wenn die Airline die Zustellung aber verweigert, steht dem Reisenden eine Erstattung der Fahrtkosten zum Flughafen zu.

Reisende haben Anspruch auf Ersatzkäufe bei Kofferverlust

Geht das Gepäck auf dem Hinflug in den Urlaub verloren, dann steht man plötzlich ohne Slip und Zahnbürste in der Ferne. Einheitliche und verbindliche Regelungen, wie Airlines die Unterstützung für die Zeit ohne Gepäck handhaben, gibt es leider nicht, aber die notwendigsten Anschaffungen werden normalerweise von den Fluggesellschaften erstattet.

Wer ohne Gepäck am Urlaubsort ankommt, hat grundsätzlich das Recht, sich eine Erstausstattung, wie beispielsweise Kleidung und Hygieneartikel, auf Kosten der Fluggesellschaft zu kaufen. Manche Fluglinien bieten dafür auch fertige Kosmetik- oder Notfall-Pakete an. Kauft man selbst ein, sollte sich dies in einem angemessenen Rahmen bewegen – am besten so günstig wie möglich. Eine feste Obergrenze für Ersatzkäufe gibt es nicht, die Modalitäten werden von jeder Airline anders gehandhabt. Für die Erstattung der Kosten reicht der Reisende die Kaufbelege bei der Airline ein, dazu sind 21 Tage Zeit.

Bleibt allerdings im schlimmsten Fall der Koffer auch nach längerer Suche dauerhaft verschwunden oder ist stark beschädigt, steht dem Reisenden eine Entschädigung zu, die vom Montrealer Übereinkommen geregelt wird. Dazu reicht der Reisende bei der Fluggesellschaft einen Antrag auf Schadenersatz ein, in dem jedes Inhaltsstück des Reisegepäcks mit seinem jeweiligen Wert aufgelistet wird. Die Airline legt zwar zugrunde, was im Gepäckstück war, muss aber nur für einen Schaden mit einem Höchstbetrag von rund 1400 Euro aufkommen.

Bei Pauschalreisen wird der Gepäckverlust als Reisemangel anerkannt. Für Betroffene gilt damit, dass man für die Urlaubszeit ohne persönliche Ausstattung, Geld in Höhe von 25 Prozent des Tagesreisepreises und manchmal sogar mehr zurückverlangen kann,

Dem Verlust des Reisegepäcks durch Diebstahl oder der Wertminderung durch Beschädigungen während des Urlaubsaufenthaltes kann man durch den Abschluss einer Reisegepäckversicherung zwar nicht vorbeugen, aber zumindest die finanziellen Folgen dadurch mildern.

Der Koffer der Zukunft

In den heutigen Zeiten von Internet, Tablet, Smartphone, Apps und Co. werden auch im Zusammenhang mit Reisegepäck und dessen Handhabung neue Wege beschritten. Mit innovativen Technologien wird an einem intelligenten Koffer gebastelt, der eigentlich gar nicht mehr verloren gehen kann: Der BAG2GO, eine Gemeinschaftsentwicklung von Airbus, RIMOWA und T-Systems, könnte in Zukunft selbständig von Tür zu Tür reisen – nur packen muss man ihn noch selbst, vorläufig zumindest…







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

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