Handgepäck im Flugzeug – Kein Anspruch auf Ablage am eigenen Sitzplatz
Wer reist, hat normalerweise auch Gepäck bei sich – je nach Dauer und Ziel der Reise mehr oder weniger. Bei Flugreisen ist das Gepäck meist durch die Gewichtsvorgaben der Fluggesellschaft beim Freigepäck begrenzt. Die großen Koffer und Gepäckstücke werden beim Einchecken aufgegeben – mitunter mit dem bangen Gefühl, ob sie denn auch am Urlaubsort wirklich ankommen. Beim Handgepäck ist das keine Frage, denn dies nimmt man ja mit in die Kabine im Flieger.
Und dort muss es erstmal sicher verstaut werden und das nach Möglichkeit über dem eigenem Sitz oder zumindest in der unmittelbaren Nähe. Aber Fluggäste haben keinen Anspruch darauf, dass sie ihr Handgepäck im Flieger in der Ablage direkt über ihrem Sitz unterbringen können.
Wer oft mit dem Flugzeug reist, hat das sicherlich auch schon erlebt: Man kommt relativ spät ins Flugzeug, die Maschine ist schon fast komplett besetzt und in der Ablage über dem eigen Sitz ist kein Platz mehr, weil andere Flugpassagiere sie bereits mit ihrem Gepäck belegt haben. Dies ist zwar ärgerlich, aber nicht zu ändern.
Wie Reiserechtsexperten der Verbraucherzentrale Niedersachsen kürzlich darauf hinwiesen, haben Flugpassagiere zwar einen Anspruch darauf, dass das Gepäck transportiert wird – wo es aber im Flugzeug gelagert wird, ist allerdings nicht festgelegt.
Da im Handgepäck oft wichtige Gegenstände wie Geld, Kreditkarten, Reisedokumente, Reisepässe, Smartphones, Tablets oder Laptops mitgenommen werden, die man nicht unbedingt aus den Augen lassen möchte, nimmt man diese am besten aus dem Gepäckstück heraus. Je nach Größe, lassen sich diese dann direkt am Körper, unter dem Sitz oder in der Ablage an der Rückseite der Sitzlehne des Vordermanns aufbewahren.
Reisende müssen es auf jeden Fall akzeptieren, wenn die Flugbegleiter entscheiden, dass das Handgepäck dort gelagert wird, wo noch Platz dafür ist und es sicher und gefahrlos nach den geltenden Vorschriften untergebracht werden kann. Und das gilt auch dann, wenn man es von seinem Sitzplatz aus nicht mehr sehen kann.
Wer bei seinem Gepäck von vornherein auf Nummer sicher gehen möchte, sollte in Betracht ziehen, zusätzlich zu seiner Reiseversicherung eine Reisegepäckversicherung abzuschließen – oft ist dies günstig in einer Reise-Komplettversicherung möglich. Zu prüfen wäre hier, inwieweit eventuelle Schäden oder Verlust beim Reisegepäck bereits durch eine vorhandene Hausratversicherung abgedeckt sind und ob sich dadurch der Abschluß einer Reisegepäckversicherung erübrigt.