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Telefonieren und Surfen im Ausland bald keine Kostenfalle mehr

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Handy-Nutzung im Ausland – Abschaffung der Roaming-Gebühren

mit dem Handy im Urlaub
Bereits im Frühjahr 2016 sollen die Roaming-Gebühren massiv gesenkt werden, bevor die Extragebühren für das Telefonieren im Ausland dann Mitte 2017 ganz abgeschafft werden sollen – zumindest innerhalb der EU. Nach einem langen Gerangel um die Abschaffung der Extra-Kosten wurde nun ein Kompromiss gefunden.

Wie Lettland, das den derzeitigen Vorsitz der EU innehat, mitteilte, einigten sich Vertreter des Europaparlaments und der EU-Staaten nach langen Verhandlungen darauf, dass die Roaming-Gebühren für das Telefonieren und Surfen im Ausland am 15. Juni 2017 in der EU auslaufen. Wenn es nach dem EU-Parlament gegangen wäre. würden die Roaming-Gebühren schon Ende des Jahre abgeschafft werden – allerdings konnten das die Telekommunikationskonzerne dank massiver Lobbyarbeit bisher erfolgreich verhindern.

Und deren Erfindung sind die Roaming-Tarife auch – sie stammen aus den Anfangszeiten des Mobilfunks. Damals war es technisch noch sehr aufwändig und teuer, Auslandsgespräche von Handys zu vermitteln. Deshalb wurden hohe Aufschläge auf grenzüberschreitende Telefonate erhoben. Obwohl es die Entwicklung er Technik immer einfacher machte, diese Telefonverbindungen herzustellen, wurde durch Politik und Aufsichtsbehörden lange Zeit die Beibehaltung der Extragebühren geduldet.

Dem obersten Ziel der EU-Kommission, einen EU-Binnenmarkt zu schaffen, stehen die Roaming-Gebühren als krasser Verstoß gegen die Prinzipien eines Binnenmarktes entgegen. Immer mehr Politiker kamen in den letzten Jahren auch zu der Auffassung, dass diese Gebühren de facto nichts anderes sind, als eine von den Bürgern direkt über die Telefonrechnung getragene Subventionierung der Telekomkonzerne.

Der gefundene Kompromiss sieht vor, dass bei der Umsetzung im ersten Schritt die Roaming-Tarife deutlich gesenkt werden. Konkret bedeutet das, dass für Telefonate im EU-Ausland statt den aktuell geltenden 19 Cent für abgehende und fünf Cent für ankommende Telefonate nur noch ein Aufschlag von fünf Cent erhoben werden darf. Für eine SMS reduziert sich der Preis von derzeit sechs Cent auf dann maximal zwei Cent und für die Nutzung des mobilen Internets dürfen maximal nur noch fünf Cent statt jetzt 20 Cent für jedes heruntergeladene Megabyte berechnet werden.

Prinzipiell soll es dann als nächsten Schritt vom 15. Juni 2017 an keine Roaming-Aufschläge mehr geben. Handynutzer können dann, ob sie nun an der Algarve in Protugal am Strand liegen, im Ferienhaus in Schweden sitzen oder zum Wintersport in Österreich sind, wie zu Hause ihre Freiminuten und Datenkontingente, die sie laut Flatrate-Vertrag haben, für das Telefonieren und Surfen verwenden. Zu beachten ist hierbei, dass dies nur innerhalb der Europäischen Union gilt. Für Urlauber und Reisende, die beispielsweise in der Schweiz unterwegs sind, gilt das nicht – hier könen die Telefonanbieter ihre Tarife weiterhin frei festlegen.

Allerdings bedeutet diese Neuregelung auch nicht das völlige Aus der Roaming-Gebühren – ein gewisses „Roaming durch die Hintertür“ ist Anbietern weiterhin erlaubt. Sie können Einschränkungen machen, wenn Nutzer häufiger im EU-Ausland mobil telefonieren, SMS verschicken oder surfen und damit ab bestimmten Obergrenzen für die Zahl der Anrufe oder der Menge von heruntergeladenen Daten Aufschläge erheben.

Mit diesem Zugeständnis an die Telekommunikationsunternehmen soll vor allem das permanente Roaming unterbunden werden. Permanentes Roaming wüde bedeuten, dass jeder Handynutzer in einem Land dauerhaft mit einem Mobilfunkvertrag aus einem anderen Land telefonieren und surfen könnte. Das macht dann Sinn, wenn es in anderen Ländern günstigere Tarife gibt und hätte langfristig zur Folge, dass sich die Tarifstruktur in der gesamten EU auf das Niveau des Landes mit den billigsten Tarifen einstellen würde.







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