Kein Zurückstufen in der Kfz-Versicherung nach einem Schaden
Wer viel mit dem Auto unterwegs ist, der weiß wie schnell dabei durchaus auch etwas passieren kann und ist heilfroh, wenn so manch brenzlige Situation noch einmal gut ausgegangen ist. Wenn dann wirklich mal etwas passiert und man verursacht mit seinem Auto einen Schaden kommt dann zu allem Stress, den man sowieso schon mit so einer Aktion hat, hinterher in der Regel auch noch die Versicherung und bittet zur Kasse.
Der über unfallfreie Jahre hinweg erarbeitete Schadenfreiheitsrabatt der Kfz-Versicherung ist hin und für die nächste Zeit heißt dies dann, dass die Autoversicherung teurer wird. Man kann in einem solchen Fall als Autofahrer allerdings die Zurückstufung in der Schadenfreiheitsklasse der Kfz-Versicherung auch abwenden.
Dazu muss man eigentlich nichts weiter tun, als die Summe, mit der die Kfz-Versicherung den entstandenen Schaden reguliert hat, an diese zurückzuzahlen. Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) weist darauf hin, dass dies gerade bei Bagetellschäden bis zu einer Schadenssumme von 500 Euro so gut wie immer zu empfehlen ist.
Der Grund dafür ist einfach, denn rechnet man die höheren Versicherungsbeiträge, die eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse in den Folgejahren mit sich bringt, zusammen, so zahlt man meist erheblich mehr.
Doch auch wenn der verursachte Schaden höher liegt, kann es noch Vorteile bringen und es kann sich lohnen, auch eine Rückzahlung an die Versicherung bis zu Schäden von 1500 Euro zu überdenken. Der erste Schritt ist dann allerdings, die Schadensabrechnung bei seiner Versicherung anzufordern, da die Versicherer ab 500 Euro nicht mehr verpflichtet sind, ihre Kunden darüber zu informieren.
Bekommt man die Abrechnung, so bleiben laut BVK dann sechs Monate Zeit, um sich zu überlegen, den regulierten Schadensfall aus eigener Tasche zu zahlen und damit den erreichten Schadenfreiheitsrabatt zu behalten.