Mit dem Auto im Ausland unterwegs
Sommerzeit ist Reisezeit – viele starten mit dem eigenen Auto in die Ferien. Und das nicht nur in die Urlaubsgebiete in Deutschland zwischen Nord-und Ostsee und der Alpenregion, sondern auch ins Ausland. Hier kommt es darauf an, bei der Reisevorbereitung an alles wichtige zu denken.
Wer mit dem Auto ins Ausland fährt ist gut beraten, einige wichtige Papiere bei sich zu haben. Obwohl sie für Reisen von deutschen Autofahrern in andere EU-Länder nicht mehr vorgeschrieben ist, ist es unter Umständen doch sinnvoll, die Grüne Versicherungskarte bei sich zu haben, da sie im Schadensfall doch oftmals noch von der Polizei verlangt wird. Man erhält die Karte, die alle wichtigen Angaben zur Versicherung enthält, man von seiner Kfz-Haftpflichtversicherung.
Für den Fall, dass das Fahrzeug gestohlen wird oder durch einen Unfall nicht mehr fahrbereit ist, deckt ein Schutzbrief die dann entstehenden Kosten wie etwa für Hotelübernachtungen oder die Rückreise mit anderen Verkehrsmitteln ab. Auch der Europäische Unfallbericht gehört ins Reisegepäck bei Auslandsfahrten mit dem Auto – er sollte in deutscher Sprache und am besten auch in der Sprache des Reiselandes mitgenommen werden. Das Formular kann hier ausgedruckt werden.
Unabhängig davon, ob man mit dem Auto unterwegs ist oder mit Bahn, Schiff oder Flugzeug reist, sollte man bei einer Reise ins Ausland auf jeden Fall eine Auslandsreisekrankenversicherung abschließen.
Für Autofahrer interessant und wichtig sind natürlich die Bestimmungen des Urlaubslandes für den Straßenverkehr. Was muss an Fahrzeugausrüstung abweichend vom Heimatland unbedingt vorhanden sein, was ist eventuell (wie beispielsweise Reservekanister) verboten und darf nicht mitgeführt werden? Navigationsgeräte sollten mit dem neuesten Kartenmaterial für das jeweilige Land aktualisiert werden.
Besonders wichtig ist es, sich mit den Verkehrsregeln in anderen Ländern vertraut zu machen. Wird man im Ausland wegen zu hoher Geschwindigkeit geblitzt, kann es richtig teuer werden. Auf der anderen Seite können geringe Tempoüberschreitungen unter Umständen nichts kosten. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) weist darauf hin, dass Autofahrer die Zahlung bis zu einer Summe von 70 Euro ablehnen können. Für die Summe sind allerdings auch Verfahrenskosten zzgl. zum Bußgeld zu berücksichtigen. Übersteigt beides zusammen die 70 Euro-Grenze, dann kann vollstreckt werden.
Im Nachbarland Österreich gilt diese Grenze allerdings nicht – wer hier zu schnell unterwegs ist, muss bereits ab 25 Euro zahlen. Da laut DAV ein Vollstreckungsersuchen in einer für den Fahrzeughalter verständlichen Sprache formuliert sein muss, kann dieses auch abgelehnt werden, wenn es nicht auf Deutsch formuliert ist.
Muss man bei Geschwindigkeitsüberschreitungen doch zahlen, bleibt doch zumindest ein kleiner Trost: Autofahrer bleiben bei Vergehen im Ausland von Fahrverboten oder Punkten in Flensburg verschont – diese drohen nur bei Vergehen auf deutschen Straßen.