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Neue Pauschalreiserichtlinie passiert EU-Wettbewerbsrat

Pauschalreisen - neue Richtlinie der EU
Urlaub und Reisen – wenn vor einiger Zeit noch der Gang ins Reisebüro völlig normal war, um seinen Urlaub zu buchen, so gehen heute immer mehr Menschen nicht mehr aus dem Haus sondern ins Internet. Hier sind es nur ein paar Klicks und man hat das Wunschhotel reserviert, das passende Flugticket beim Billigflieger für die An- und Abreise gesichert und für den Urlaubsspaß vielleicht noch Mietwagen und Ausflüge während des Aufenthaltes dazugebucht. Um alles abzusichern, kann man anschließend ebenfalls im Internet eine Reiseversicherung abschließen.

Dann steht einem gelungenem Urlaub eigentlich nichts mehr im Wege – sollte man meinen. Wenn jetzt allerdings auf der Reise etwas schiefgeht und Probleme auftreten, dann bleibt dem Urlauber nichts anderes übrig, als persönlich Kontakt aufzunehmen. Und hier ergibt sich die Frage: Mit wem – wer ist verantwortlich ?

Aus diesem Grund will die Europäische Union den Schutz von Urlaubern verbessern und hat deshalb einige Änderungen im Reiserecht auf den Weg gebracht. Hierbei geht es in erster Linie um Pauschalreisen, worunter in Zukunft viel mehr Reiseangebote zu verstehen sind als bisher. Die klassische Pauschalreise ist ein Komplett-Reiseangebot eines Pauschalreiseveranstalters wie Neckermann, Tui, ITS, Dertour oder Meiers Weltreisen, das alle Reiseleistungen wie Flug, Hotel und Verpflegung enthält, in den Reisekatalogen der Veranstalter zu finden ist und herkömmlicherweise im Reisebüro gebucht wird – beispielsweise eine Flugreise in die Türkei.

Der Trend geht heutzutage dazu, immer mehr Reisen über das Internet zu buchen. Dazu zählen sowohl Pauschalreisen als auch individuell zusammengestellte Reisen. Bucht man nun den Flug bei einer Fluggesellschaft und den Aufenthalt direkt im Hotel, zählt das nach den bisher geltenden Regeln nicht als Pauschalreise und der Urlauber genoß damit auch nicht den Schutz einer solchen. Solche Bausteinreisen sollen in Zukunft teilweise auch unter den Begriff der Pauschalreise fallen.

Die Informationspflichten des Veranstalters werden in diesem Zusammenhang dahingehend strenger geregelt, dass dem Kunden bei der Buchung klar gesagt werden muss, ob eine Pauschalreise vorliegt und wer der konkrete Ansprechpartner dafür ist. Bucht man beispielsweise bei einer Airline einen Flug nach Spanien und mit einem Link auf der Webseite der Fluggesellschaft hat man die Möglichkeit, dazu ein Hotel in Spanien zu buchen, dann wird in diesem Fall die Airline zu einem Pauschalreiseveranstalter. In diesem Fall muss der Reisende Informationen darüber erhalten, an wen man sich wenden kann, wenn auf der Reise etwas schiefgeht. Diese Informationen muss der Reisende in Textform, zum Beispiel per E-Mail mit der Reisebetätigung zugestellt bekommen.

Nach der neuen EU-Richtlinie gelten europaweit die gleichen Rechte für Urlauber – egal, ob man bei einem deutschen oder einem anderen europäischen Veranstalter die Reise bucht.

Der Anfang Mai ausgehandelte Kompromiss zur Neufassung der Pauschalreiserichtlinie hat eine weitere, entscheidende Hürde genommen – der Wettbewerbsrat der Europäischen Union hat ihn genehmigt. Jetzt muss das EU-Parlament die neue Richtlinie noch verabschieden, was voraussichtlich nach der Sommerpause erfolgen soll. Ist dies geschehen, haben die EU-Mitgliedsstaaten bis Ende 2017 Zeit, das neue Recht umzusetzen.







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

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