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Neue Reisebestimmungen für Reisen mit Haustieren

Reiseregelungen für Haustiere
Wer ein Haustier hat und dieses auch auf Reisen oder in den Urlaub mitnimmt, musste sich wenn es dabei ins Ausland geht schon immer mit den gültigen Reiseregelungen für Haustiere beschäftigen. Kurz vor dem Jahreswechsel treten nun am 29. Dezember teilweise neue Reisebestimmungen für Reisen mit Heimtieren wie Hunden, Katzen oder Frettchen innerhalb der EU in Kraft.

Die gute Nachricht dabei ist die, dass sich nicht grundsätzlich alles ändert, denn Vieles ist einfach gleich geblieben. Für Haustiere die auf Reisen gehen besteht nach wie vor die Pflicht, einen Haustierpass mitzuführen. Alle Haustierpässe, die ab dem 29.12. ausgestellt werden, sind neu – von außen allerdings nicht von den alten Pässen zu unterscheiden. Und es gibt auch keine Pflicht, mit Inkrafttreten der neuen Regelungen einen neuen Reisepass für das Haustier ausstellen zu lassen, denn alle alten und gültigen Pässe behalten uneingeschränkt ihre Gültigkeit.

In den neuen Pass kommen künftig einige Angaben zusätzlich hinein, beispielsweise auch die Kontaktdaten des ausstellenden Tierarztes. Diese Daten sind vom Tierhalter mit einer Unterschrift zu bestätigen. Vom Tierarzt wird diese Seite des Passes sowie auch Impfaufkleber zum Beispiel durch Laminieren vor Fälschungen gesichert.

Bei grenzüberschreitenden Reisen musste für Haustiere auch bisher eine gültige Tollwutimpfung nachgewiesen werden, hierbei gibt es allerdings einige Neuregelungen. Für die Tollwutimpfung ist künftig ein Mindestalter von 12 Wochen bei Reisen innerhalb der EU vorgeschrieben. Für nicht geimpfte und weniger als 12 Wochen alten Jungtiere können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden, ebenso wenn die Tiere zwischen 12 und 16 Wochen alt sind und die Impfung erst weniger als 21 Tage vor dem Reiseantritt erfolgt ist. Dazu sollten unbedingt die Einreisebestimmungen des jeweiligen Reiselandes beachtet werden.

Hundesportler und Züchter haben es durch die Neuregelungen auch etwas einfacher. Bei einer Reise zu Sportveranstaltungen oder Ausstellungen können nun mehr Tiere ohne besondere Auflagen mitgenommen werden. Bis jetzt war deren Anzahl auf fünf begrenzt. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Tiere älter als sechs Monate sind und ein Nachweis über die Teilnahme an den entsprechende Veranstaltungen vorliegt. Besonders interessant dürfte dies für die Teilnahme von Schlittenhunden an internationalen Rennen sein.

Bedingung für Auslandsreisen von Haustieren ist deren Kennzeichnung. Grundsätzlich sollten Tiere dazu einen Chip haben. Wenn sie vor dem 3. Juli 2011 gemacht wurden und gut lesbar sind, dann werden auch Tätowierungen akzeptiert. Für den Fall, dass Hunde oder Katzen im Urlaub entlaufen, ist es hilfreich, diese vorher in eine Melderegister wie Tasso einzutragen. Dann können die Tiere relativ einfach anhand der gespeicherten Daten zugeordnet werden.







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