Reisegepäckversicherung – Was tun, wenn Koffer oder Rucksack weg sind?
Eine Reise soll Spaß machen, Entspannung und Erholung bringen, da ist jegliche Störung sowieso unerwünscht und unerfreulich. Geht aber gar ein Koffer oder der Rucksack auf einer Reise verloren oder wird gestohlen, dann ist das schon enorm ärgerlich. Damit es aber "nur" beim Ärger bleibt und nicht noch dazu ein großer finanzieller Schaden entsteht, gibt es spezielle Reisegepäckversicherungen.
Sie werden abgeschlossen, damit sie einspringen, wenn unterwegs Gepäck abhanden kommt, beschädigt oder zerstört wird. Doch nicht in jedem Fall lohnt sich eine Reisegepäckversicherung wirklich. Auch ist es nicht immer einfach, einen Schaden bei der Versicherung geltend zu machen, denn hier gelten relativ strenge Regeln.
Als oberster Grundsatz gilt, dass Gepäck immer sicher und beaufsichtigt sein muss. Versicherungen kürzen im Falle eines Diebstahls aufgrund fahrlässigen Verhaltens nicht selten die Zahlung, wenn das Reisegepäck auch nur für einen kurzen Augenblick unbeaufsichtigt am Flughafen, Bahnhof, Bushaltestelle oder Taxistand stand. Als Vorsichtsmaßnahme sollten Reisende einen Koffer nicht einfach neben sich abstellen, sondern ihn zwischen die Beine klemmen.
Sonderfall Wertgegenstände auf Reisen
Kommen mit dem Gepäck auch Wertgegenstände wie Schmuck, Foto- oder Filmkameras weg, stellt dies oft einen Sonderfall dar, denn solche wertvollen Gegenstände sind nicht immer ausreichend versichert. IN vielen Fällen sind die Versicherungssummen hier begrenzt. Damit es nicht schon dadurch bei der Regulierung eines Schadens zu Problemen kommt, muss außerdem auf solche Gegenstände besonders achtgegeben werden.
Oft haben Reisegepäckversicherungen viele Einschränkungen beim Diebstahlschutz. So zahlt beispielsweise kaum ein Versicherer für den Verlust von Wertsachen, wenn diese im Koffer aufgegeben werden. Ähnlich verhält es sich, wenn Wertgegenstände ungeschützt im Hotelzimmer oder in der Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff aufbewahrt werden.
Wie die Stiftung Warentest in der Ausgabe 3/2016 der Zeitschrift "Finanztest" nach einem Test von 14 Gepäckversicherungstarifen bemerkt, sind Bargeld, Kreditkarten, Wertpapiere, Fahrkarten und Flugtickets ganz oder weitgehend vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. Ebenso verhält es sich mit Kontaktlinsen, Brillen, Hörgeräten und Prothesen. Wenn Reisegepäck aus einem Auto, einem Boot oder einem Zelt gestohlen wird, dann gilt der Versicherungsschutz meist nur tagsüber.
Schaden sofort melden
Wenn ein Schaden eintritt, dann müssen Versicherte dies an Ort und Stelle, beim Auslandsurlaub also auch im Ausland, zur Anzeige bringen und eine polizeiliche Meldung machen. Das gilt auch, wenn dadurch ein Zug oder ein Flug verpasst wird. Muss dann etwa ein neues Flugticket gekauft werden, muss meist auch der Versicherte für die entstehenden Mehrkosten selbst aufkommen.
Eine zusätzliche Reisegepäckversicherung ist aus zweierlei Gründen oft gar nicht nötig. Wir das Gepäck bei einem Flug oder einer Fahrt beschädigt oder geht verloren, dann kommt oft das Transportunternehmen für den Schaden auf. Zum anderen reguliert bei einem Diebstahl durch Einbruch in das Hotelzimmer normalerweise die Hausratversicherung den Schaden wie auch bei Brand, Sturm oder Explosion am Urlaubsort.
Als sinnvoll schätzt die Stiftung Warentest Reisegepäckversicherungen für alle Reisenden ein, die keine Hausratversicherung haben – für Flugreisende, Schiffsreisende und auch Reisende, die mit Fernbussen unterwegs sind. Das kann sich lohnen, denn im Schadensfall müssen Reisende Reedereien ein Verschulden und Fernbusanbietern Fahrlässigkeit nachweisen, was nicht immer ganz einfach sein dürfte und daher ein gewisses Risiko darstellt.