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Pauschalreisen - Verbraucherrecht bietet bei Reisemängeln viele Optionen

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Reisemängel – Stressfrei den Urlaub genießen

Informationspflichten des Reiseveranstalters
Wenn das Ziel für die Urlaubsreise einmal feststeht, folgt meist ein Gang ins Reisebüro oder ein Ausflug ins Internet zu einem Reiseportal, man vergleicht die Angebote, lässt sich möglicherweise beraten und wenn der Reisepreis stimmt – ist der Urlaub relativ schnell und unkompliziert gebucht.

Je nachdem in welchem Umfang man die Reisebuchung macht, hat man dann mitunter alles komplett unter Dach und Fach – von der An- und Abreise, der Unterkunft und Verpflegung bis hin zu Mietwagen und Reiseversicherung. Wer eine Pauschalreise bucht, möchte sich danach eigentlich um nichts mehr Grundlegendes kümmern. Und erwartet natürlich auch, dass der Urlaub genau so wird, wie er im Katalog oder den Reiseangeboten im Internet beschrieben ist.

Worauf es vielen bei der Reisebuchung besonders ankommt ist ein güstiger Reisepreis. Wer Frühbucherrabatte, Saisonvorteile, Schnäppchenangebote und ähnliche Offerten der Reiseversanstalter nutzt oder gar sinnvoll kombinieren kann, kommt mitunter erstaunlich preiswert an seine Urlaubsreise. Doch kann auch gerade das, was Urlaubern oft günstige Preise beschert, andererseits zu inakteptablen Mängeln bei Pauschalreisen führen.

Wie aber erkenne ich, ob überhaupt ein Reisemangel vorliegt? Wenn ja, wie reklamiere ich ihn richtig?
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) informiert auf seiner Webseite über die wichtigsten Verbraucherrechte im Zusammenhang mit Reisen. Dabei wird auf der Homepage www.bmjv.de unter Berufung auf das Bürgerliche Gesetzbuch klargestellt, unter welchen Umständen man von einem Reiemangel ausgehen kann.

Das Ministerium listet verschiedene Optionen und Möglichkeiten auf, die Reisende bei schwerwiegenden Unannehmlichkeiten, die während der Reise auftreten, haben: Bei Mängeln ist dies vor Ort beim Reiseveranstalter anzuzeigen und man kann auf Abhilfe drängen, man kann Mängel selbst beseitigen und dafür eine Aufwandsentschädigung verlangen oder einen gewissen Teilbetrag vom Reisepreis beim Veranstalter zurückverlangen.

In welcher Höhe man mit der Minderung des Reisepreises beim Auftreten von Reisemängeln rechnen kann, dafür bieten pauschale Gesetzesregelungen eine Orientierung. Einen hilfreichen Anhaltspunkt für das geltendmachen von Ansprüchen bieten bie Pauschalreisen die Reisemängeltabellen des ADAC, die Frankfurter Tabelle sowie die Kemptener Reisemängeltabelle und für Kreuzfahrten die Würzburger Tabelle.







Sicher reisen - Neben dem Abschluß einer Reiseversicherung kann man selbst noch mehr tun,
damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

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