Reiseversicherung und online Reisen buchen
Bei der Reisebuchung gleichzeitig oder unmittelbar danach auch eine Reiseversicherung abzuschließen, ist je nach Reiseziel, Reisepreis, persönlicher Situation und individuellem Sicherheitsbedürfnis bzw. Risikobereitschaft eine empfehlenswerte Sache.
Sollte bereits vor der Reise etwas Unvorhersehbares eintreten und macht die Reise unmöglich oder ein Ereignis während des Urlaubs führt zu einem sofortigem Reiseabbruch, dann ist man damit imer auf der sicheren Seite und muss sich wenigstens um die finanziellen Folgen keine Gedanken machen. Das gilt auch oder gerade für eine Auslandskrankenversicherung, denn von Versicherungsexperten wird diese als die wichtigste Reiseversicherung überhaupt eingeschätzt.
Allerdings muss jeder Reisende frei darüber entscheiden können, ob er eine Reiseversicherung abschließen möchte oder auf den Schutz durch eine solche zu verzichten. So wurde gerichtlich festgestellt, dass ein Internet-Reisevermittler Kunden nicht mit unseriösen Warnhinweisen zum Abschluss einer Reiseversicherung drängen darf.
Vor dem Landgericht Berlin wurde ein Fall verhandelt, bei dem darum ging, dass ein Online-Reiseportal auf seinen Buchungsseiten Fluggäste dazu gedrängt hatte, eine Reiseversicherung abzuschließen. Wer bei der Buchung keine Versicherung abschließen wollte, musste ausdrücklich darauf verzichten und erklären, dass im Schadensfall alle Kosten selbst zu zahlen sind.
Allerdings haben Kunden, die danach auf den Button „Weiter“ geklickt haben, trotz der Ablehnung die Reiseversicherung doch abgeschlossen. Möglich gemacht wurde dies durch einen in dem Button versteckten kleingedruckten Hinweis „Ich möchte abgesichert sein“, der ebenso leicht zu übersehen war wie die alternative Auswahlmöglichkeit „Weiter ohne Versicherung“.
Landgericht Berlin, Aktenzeichen 15 O 413 / 13