Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr
Eine falsch eingeschätzte Situation oder eine kleine Unaufmerksamkeit und schon ist es passiert – ein Verkehrsunfall ist immer eine unschöne Sache. Kommt es dabei aber zu einem Personenschaden, dann zählt manchmal jede Sekunde bis Hilfe eintrifft.
Je schneller Rettungskräfte am Unfallort eintreffen, desto größer ist bei schweren Unfällen die Überlebenschance der Unfallopfer. Dabei kommt es entscheidend darauf an, dass die Einsatzkräfte nicht durch die anderen Verkehrsteilnehmer behindert werden.
Rettungs- und Einsatzkräften wird die Anfahrt zum Unfallort allerdings immer wieder unnötig schwer gemacht, da vielen Autofahrern nicht bewusst ist, dass sie bei Stau eine Rettungsgasse bilden müssen, um Polizei, Feuerwehr oder Notarzt eine ungehinderte Durchfahrt zu gewährleisten.
Umfragen ergaben, dass bei vielen Autofahrern starke Defizite in Bezug auf das Verhalten in solchen Situationen herrschen – nur etwas die Hälfte aller Befragten kannte die genaue Regelung.
Auf mehrspurigen Straßen schreibt die Straßenverkehrsordnung die Bildung einer Rettungsgasse bereits bei stockendem Verkehr vor – egal aus welchem Grund, denn wenn sich erst einmal ein Stau gebildet hat, ist es kaum noch möglich, eine Durchfahrt zu gewährleisten.
Es ist wichtig, ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. Wenn Fahrzeuge zu dicht aufgefahren sind, ist es meist nicht mehr möglich, den Einsatzfahrzeugen nach links oder rechts auszuweichen.
Wie wird nun konkret eine Rettungsgasse auf Autobahnen und Straßen mit mehreren Fahrstreifen gebildet?
Bei zwei Fahrstreifen wird die Rettungsgasse in der Mitte gebildet: Die Fahrzeuge auf der linken Fahrspur fahren an den linken Fahrbahnrand, auf der rechten Spur entsprechend an den rechten Fahrbahnrand.
Bei drei Fahrstreifen weichen die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links aus, die Fahrzeuge auf der mittleren und rechten Fahrspur orientieren sich nach rechts, so dass die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur entsteht.
Bei vier Fahrstreifen wird die Rettungsgasse wieder genau in der Mitte zwischen jeweils zwei Fahrspuren gebildet.
Da die Standspur nicht auf allen Autobahnen durchgehend ausgebaut oder breit genug ist und weil dort natürlich auch Pannenfahrzeuge stehen und damit eine Durchfahrt unmöglich machen können, stellt sie keinen Ersatz für eine Rettungsgasse dar.
Es ist darauf zu achten, den Weg für die Rettungskräfte nicht nach dem ersten Einsatzfahrzeug wieder zu schließen, da weitere Fahrzeuge folgen können, nicht zuletzt der Abschleppdienst. Eine Rettungsgasse muss solange aufrechterhalten werden, bis sich der Stau auflöst.
Bei einem Verstoß gegen das Gebot der Rettungsgasse muss man mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen.