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Schlichtungsstellen können bei Streitigkeiten im Reiseverkehr helfen

Schlichtungsstelle für Streitigkeiten im Reiseverkehr
Wenn man unterwegs ist und dabei die Leistungen von Reise- und Verkehrsunternehmen in Anspruch nimmt, kann es hin und wieder passieren, dass nicht alles zur Zufriedenheit der Reisenden verläuft. Die Bahn kann Verspätung haben, ein Flug kann ausfallen oder das Reisegepäck geht verloren oder ist nach der Ankunft beschädigt. Nicht immer lassen sich berechtigte Ansprüche von Geschädigten einfach durchsetzen, es kann zu Streitigkeiten kommen, die in vielen Fällen auch vor Gericht landen können.

Aber auch dann kommt man nicht einfach zu seinem Recht – bis ein Urteil gefällt ist, kann es lange dauern und dazu auch noch viel Geld kosten. Dabei muss gar nicht jeder Streit vor dem Gericht landen. Es gibt Schiedsstellen, bei denen jeder schnell und unbürokratisch zu seinem Recht kommt – und das meist sogar gratis. So wurde die außergerichtliche Beilegung eines Streites zu einem wichtigen Instrument des Verbraucherschutzes.

Ist man im Urlaub oder auf Reisen unterwegs, kann man Probleme mit den Betreibern von Flugzeugen, Bahnen oder Bussen bekommen.

Flugpassagiere haben unter Umständen mit Flugverspätungen, Überbuchungen oder verlorenem bzw. beschädigten Reisegepäck zu tun und haben Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung. Für eine Schlichtung ist der maximale Streitwert auf 30.000 Euro beschränkt.

Die Schiedsstelle kann erst angerufen werden, wenn ein vorhergehender Versuch, den Streit direkt mit der Fluggesellschaft beizulegen, vergeblich war und gescheitert ist. Die Gegenseite muss der Schlichtung grundsätzlich zustimmen, lehnt sie dabei erneut ab, erfolgt ein Schlichtungsspruch. Dieser ist allerdings nur bindend, wenn er von beiden Seiten auch akzeptiert wird. Ist dies nicht der Fall, ist dann trotzdem eine Klage möglich.

Von der Schiedsstelle nicht übernommen werden Konflikte die aus einer Reisebuchung im Internet entstehen. Hier sollte man am besten einen Anwalt oder einen spezialisierten Dienstleister wie beispielsweise www.flightright.de oder www.online-schlichtung.de zu Rate ziehen – allerdings wird hier eine Erfolgsprovision fällig.

Die Schiedstellen sind aber für andere Fälle da, denn neben dem Reisen mit dem Flugzeug gibt es auch Eisenbahn und Fernbus, bei denen es zu Konflikten kommen kann. Ebenso werden in vielen Fällen auch Streitigkeiten im Schiffs- und Personen-Nahverkehr geschlichtet. Probleme können auftreten, wenn Züge verspätet fahren oder ankommen, wenn der Anschluss verpasst wird, bei Annullierungen, Überbuchungen oder durch die Gepäckbeförderung.

Ebenso wie bei Fluggesellschaften ist hier zuerst Beschwerde an das jeweilige Verkehrsunternehmen zu richten, das danach 1 Monat Zeit hat, darauf zu antworten. Bei Fluggesellschaften beträgt diese Frist 2 Monate. Fällt die Antwort nicht zufriedenstellend aus, hat man die Möglichkeit, die Schlichtung zu beantragen. Die Schlichter machen dann nach drei Monaten einen Schlichtungsvorschlag zur Lösung des Konflikts, der aber nicht bindend ist. Beide Konfliktparteien müssen diesem zustimmen, was auch in ca. 80 Prozent aller Fälle so ist. Die Schlichtung ist kostenlos und kann jederzeit abgebrochen werden.

Die SÖP als Schiedsstelle ist nicht zuständig, wenn auch hier der Streitwert über 30.000 Euro liegt oder die Sache bereits vor Gericht oder bei der Verkehrsaufsicht anhängig ist.

Schiedsstellen die helfen:
SÖP – Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr
https://soep-online.de/
Tel. 030 – 6449 9330

in NRW: Schlichtungsstelle Nahverkehr
www.schlichtungsstelle-nahverkehr.de
Tel. 0211 – 380 90

Flightright
www.flightright.de
Tel. 0331 – 9816 9040

Online-Schlichtung
www.online-schlichtung.de
Tel. 030 – 9832 3266







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damit Urlaub und Reisen sicher und entspannt zum Erlebnis werden.

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