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Probleme mit alten Führerscheinen dürfte es nach EU-Recht nicht geben

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Stress mit alten Führerscheinen im Ausland

alter Führerschein im Ausland
Mit dem Auto im Urlaub unterwegs, egal ob von zu Hause aus mit dem eigenen Auto ins Ausland gestartet oder ob man dort einen Mietwagen nimmt, mit dem zweifelhaften Vergnügen, in eine Verkehrskontrolle zu geraten, muss man immer rechnen. Und auch wenn dabei nur die Papiere kontrolliert werden, kann das gelegentlich Ärger verursachen.

Und dabei ist eigentlich alles in bester Ordnung – aber gerade bei Verkehrskontrollen im Ausland können die alten grauen oder rosafarbenen deutschen Führerscheine Probleme bereiten.

Darauf weist die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung (GVI) hin und betont dabei, dass in diesem Zusammenhang sogar von der Polizei Bußgelder verlangt wurden – und das völlig zu Unrecht.

Denn in der Europäischen Union gilt die EU-Führerscheinrichtlinie 91 / 439 / EWG und diese verpflichtet die Mitgliedsstaaten, die Führerscheine der einzelnen Länder untereinander anzuerkennen. Und dazu gehören auch die alten Führerscheine aus Deutschland, die noch bis 2033 gültig sind, sowie auch die noch vorhandenen DDR-Führerscheine. Somit darf bei Verkehrskontrollen weder ein neuer Führerschein im Scheckkartenformat, eine Übersetzung oder zusätzlich ein internationaler Führerschein verlangt werden.

Um Missverständnissen im Ausland vorzubeugen, empfiehlt die GVI, den Textlaut der EU-Richtlinie in der jeweiligen Landessprache dabei zu haben. Dazu bietet die GVI im Internet einige Versionen gratis zum Download an unter.

Ganz aktuell hat in diesem Zusammenhang der Verkehrsausschuss des Bundesrats dem Plenum der Länderkammer vorgeschlagen, bereits früher als 2033 mit dem Umtausch alter Führerschein zu beginnen. Grund für den Vorschlag ist die Annahme, dass ein Umtausch aller alten Dokumente im Jahr 2033 zu einer Überlastung der Behörden führen würde.







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