Winterurlaub – Stornierung wegen fehlendem Schnee am Urlaubsort
Wer einen Winterurlaub gebucht hat, kann die Reise nicht einfach wegen fehlendem Schnee am Urlaubsort stornieren. Die Verbraucherzentrale Brandenburg weist darauf hin, dass das Wetter am Urlaubsort nicht in den Verantwortungsbereich eines Reiseveranstalters fällt. Wer die Reise in einem solchen Fall trotzdem nicht antreten möchte, der bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Etwas anders liegt der Fall, wenn der Reiseveranstalter eine konkrete Schneegarantie ausgesprochen hat. Hat man eine Reise gebucht, bei der beispielsweise eine Skiwanderung oder eine Schneeschuhtour ein zentraler Bestandteil dieser Reise ist und diese kann wegen zu wenig oder gar keinem Schnee nicht durchgeführt werden, dann liegt ein Reisemangel vor.
Probleme sehen die Verbraucherschützer jedoch bei vielen dieser Schneegarantien, denn eine grundsätzliche Schneegarantie wird wohl kein Reiseveranstalter abgeben. Wer hier später keine unangenehmen Überraschungen erleben möchte, sollte bei der Reisebuchung besonders aufmerksam sein oder auch gezielt nachfragen.