Wo bisher Reisefreiheit herrschte gibt es derzeit wieder Grenzkontrollen
Mit der Unterzeichnung des Schengen-Abkommens vereinbarten die teilnehmenden Staaten die Abschaffung der stationären Grenzkontrollen an ihren Binnengrenzen und schufen damit den sogenannten Schengen-Raum. An den Außengrenzen werden Personenkontrollen bei der Ein- und Ausreise zu Drittstaaten seither nach einheitlichen Standards vorgenommen.
Die Reisefreiheit, die grundsätzlich zwischen den 26 Schengen-Staaten gilt, brachte für Urlauber und Reisende beim Grenzübertritt erhebliche Vorteile und Erleichterungen – man konnte sich ohne Reisepass frei bewegen. Diese könnten jetzt zeitweise wieder wegfallen, da im Zuge des anhaltenden Zustroms von Flüchtlingen nach Europa aktuell sechs Länder wieder Grenzkontrollen durchführen.
Außergewöhnliche Umstände erfordern außergewöhnliche Maßnahmen – so sehen es die betreffenden Länder wohl und berufen sich dabei auf teils verschiedene Artikel des Schengen-Grenzkodex. Nach dieser Vereinbarung dürfen Grenzkontrollen wieder eingeführt werden, allerdings wie es heißt nur "im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit" und dann auch nur zeitlich auf 30 Tage oder für die absehbare Dauer der Bedrohung beschränkt, was aber auch verlängert werden kann.
Derzeit haben Deutschland, Österreich, Frankreich, Dänemark, Schweden und Norwegen wieder Grenzkontrollen eingeführt. Beim Grenzübertritt in diese Länder oder auch zwischen diesen Ländern sollten Reisende beachten, dass es aufgrund der Kontrollen eventuell zu längeren Wartezeiten kommen kann und etwas mehr Zeit einplanen. In diesem Zusammenhang ist es natürlich auch wichtig, dass man gültige Reisedokumente mit sich führt.
Im vergangenen Jahr hatten auch andere Länder, wie Malta, Ungarn oder Slowenien, für eine kurze Zeit ihre Grenzen wieder kontrolliert.