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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Insolvenzabsicherung



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I


Insolvenzabsicherung

Eine Insolvenzabsicherung dient Reiseveranstaltern zur Absicherung von Kundengeldern, weshalb sie auch als Kundengeldabsicherung bezeichnet wird.

Wenn Reiseveranstalter für eine gebuchte Reise eine Anzahlung von mehr als 10 Prozent des Reisepreises fordern, sind sie verpflichtet, diese Kundengelder abzusichern.

Die Insolvenzabsicherung kann entweder über eine Bankbürgschaft oder über eine Versicherung erfolgen.

Sinn und Zweck dieser Absicherung bestehen darin, Kunden bei einer Insolvenz des Reiseveranstalters zu schützen.

Zum einen wird damit sichergestellt, dass der Kunde im Insolvenzfall des Veranstalters seine Anzahlung zurückbekommt und zum anderen werden bei bereits angetretenen Reisen die Kosten für den Rücktransport und auch für noch nicht erbrachte Reiseleistungen damit ersetzt.

Damit man als Kunde seine Ansprüche gegen die Bank oder die Versicherung geltend machen kann, sind Reiseveranstalter verpflichtet, bei der Reisebuchung einen Reise-Sicherungsschein zu übergeben.

Vor Erhalt dieses Sicherungsscheines sollte man als Kunde keine Anzahlungen für Reisen leisten.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Kundengeldabsicherung
Reise
Reise-Sicherungsschein
Reiseinsolvenzversicherung
Reiseleistung
Reiseveranstalter
Rücktransport
Sicherungsschein
Versicherung


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Online-Abschluß


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Was bedeutet "Insolvenzabsicherung" ?
Was heißt "Insolvenzabsicherung" ?
Was ist "Insolvenzabsicherung" ?