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Sachschaden



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Sachschaden

Ein Sachschaden ist die Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Brauchbarkeit einer Sache für den vorgesehenen Zweck durch wertmindernde Einwirkungen wie Beschädigungen oder Zerstörungen auf den Zustand einer Sache.

Im Gegensatz zu Personenschäden und Vermögensschäden spricht man von einem Sachschaden, wenn Sachen beschädigt, vernichtet oder zestört werden.

Sachen sind unabhängig von ihrem wirtschaftlichen Wert oder ihrem Aggregatzustand alle körperlichen Gegenstände unbelebter Natur.

Voraussetzung für einen Sachschaden ist, dass eine Sache fertig und mängelfrei war. Weist eine Sache bereits bei der Herstellung wertmindernde Eigenschaften auf, so stellt dies keinen Sachschaden dar, man spricht dann von einem Sachmangel.

Verursacht man einen Sachschaden, so ist man gesetzlich verpflichtet, diesen Schaden dem Geschädigten zu ersetzen. Da man für die entstandenen Kosten in vollem Umfang aufkommen muss, gibt es Haftpflichtversicherungen, mit denen man sich gegen dieses Risiko versichern kann.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Haftpflicht
Haftpflichtversicherung
Personenschaden
Reisehaftpflichtversicherung
Vermögensschaden


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Online-Abschluß


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Was bedeutet "Sachschaden" ?
Was heißt "Sachschaden" ?
Was ist "Sachschaden" ?