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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Sozialversicherungsabkommen



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Sozialversicherungsabkommen

Ein Sozialversicherungsabkommen ist ein Vertrag zwischen zwei Staaten mit dem Ziel, dass Sozialversicherten des einen Staates auch auf dem Gebiet des anderen Staates gleiche oder ähnliche Leistungen der Sozialversicherung wie im Heimatland zustehen.

Wichtig ist dies bei einer Krankheit oder einem Unfall von Reisenden und Urlaubern im Ausland.

Die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur für Behandlungen in Ländern mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht und dann auch nur für Kosten in der Höhe, wie sie bei gleicher Behandlung in Deutschland entstanden wären.

Aus diesem Grund ist es ratsam, bei Auslandsreisen immer eine Auslandskrankenversicherung abzuschließen.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Ausland
Auslandskrankenversicherung
Auslandsreise
Auslandsreisekrankenversicherung
Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzliche Krankenversicherung
Unfall
GKV


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Online-Abschluß


Lexikon / Glossar zu Reiseversicherung und Reiseschutz -
Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Sozialversicherungsabkommen" ?
Was heißt "Sozialversicherungsabkommen" ?
Was ist "Sozialversicherungsabkommen" ?