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Reiseversicherung Lexikon / Glossar

Umbuchung



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Umbuchung

Von einer Umbuchung spricht man, wenn es bei einer bereits gebuchten Reise zu Änderungen der Reisebedingungen kommt.

Reiseveranstalter sind grundsätzlich verpflichtet, Änderungswünschen von Reisenden unter der Voraussetzung nachzukommen, dass die Änderungen nicht zu erhöhten Schwierigkeiten oder Kosten führen.

Allerdings heißt das nicht, dass die Änderung keine Kosten verursacht, da Umbuchungen immer aufwendig sind.

Hier verlangt der Reiseveranstalter eine Umbuchungspauschale, die sich aus den anfallenden Bearbeitungskosten und der Differenz zum ursprünglichen Reisepreis ergibt.

Bei den Änderungen der Reisebedingungen fällt nicht alles in die Kategorie "Umbuchung" - hierzu zählen nur solche Änderungen wie der Reisetermin, das Reiseziel, der Ort des Reiseantritts, die Unterkunft oder auch die Beförderungsart.

Alle anderen Änderungen sind keine Umbuchungen, sondern stellen eine Stornierung dar, die ebenfalls und meist erheblich höhere Kosten verursacht.





Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:

Reise
Reiseveranstalter
Reiseumbuchungsversicherung
Stornierung
Storno
Stornogebühren
Stornokosten


Wichtiger Hinweis zur Nutzung des Reiseversicherungslexikons!
TMG Travel Card Reiseversicherung - Lexikon / Glossar zum Reiseschutz




 
Online-Abschluß


Lexikon / Glossar zu Reiseversicherung und Reiseschutz -
Online-Wissen auf travelcard-reiseversicherung.de:
Was bedeutet "Umbuchung" ?
Was heißt "Umbuchung" ?
Was ist "Umbuchung" ?