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Reiseversicherung Lexikon / Glossar
medizinisch sinnvoll / medizinisch notwendig
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medizinisch sinnvoll / medizinisch notwendig
Die Begriffe "medizinisch sinnvoll" und "medizinisch notwendig" spielen bei Auslandsreise-Krankenversicherungen eine Rolle.
Von der Reisekrankenversicherung werden in der Regel die Kosten für einen Rücktransport einer schwer erkrankten oder schwer durch einen Unfall geschädigten versicherten Person aus dem Urlaubsland übernommen, wenn man am Urlaubsort medizinisch unterversorgt ist oder es sich abzeichnet, dass ein längerer Krankenhausaufenthalt bevorsteht..
Der Rücktransport erfolgt an den Wohnsitz des Versicherten oder in ein geeignetes Krankenhaus in Wohnortnähe.
Ein entscheidender Unterschied für die Kostenübernahme beim Krankenrücktransport liegt darin, ob die Auslandskrankenversicherung einen "medizinisch sinnvollen" oder einen "medizinisch notwendigen" Rücktransport versichert.
Medizinisch notwendig ist ein Rücktransport nur dann, wenn vor Ort im Reiseland keine adäquate Behandlung gewährleistet ist. Hier ist einfach, unabhängig vom Willen des Patienten, entscheidend, dass die medizinische Behandlung am Urlaubsort nicht ausreicht, also die diagnostische, therapeutische oder pflegerische Versorgung im Reiseland nicht den Standards in Deutschland entspricht.
Medizinisch sinnvoll dagegen heißt, dass der Patient, sofern er transportfähig ist, gemeinsam mit den Ärzten der Reiseversicherung über einen Rücktransport entscheiden kann, obwohl er im Urlaubsland behandelt werden könnte. Dann kann er selbst mitbestimmen, ob die Behandlung im Ausland fortgesetzt werden soll oder ob er seine Genesung lieber in einem Krankenhaus in der Heimat und in der Nähe seiner Familie fortsetzen möchte.
Die für den Versicherungsnehmer bessere Variante ist der medizinisch sinnvolle Krankenrücktransport, da eine exakte Formulierung der tatsächlichen Notwendigkeit sehr schwer ist.
Zu beachten ist in diesem Zusammenhang auch:
Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet keine Krankenrücktransporte aus dem Ausland, eine Absicherung hierfür ist nur über eine private Auslandskrankenversicherung möglich.
Jede TMG Travel Card Reiseversicherung enthält eine
Reiserücktrittsversicherung und eine
Reiseabbruchversicherung.
Dazu kann wahlweise eine
Auslandsreise-Krankenversicherung eingeschlossen werden.
Diese Versicherung erstattet die Kosten für den Krankentransport in das Krankenhaus im Ausland bzw. den
medizinisch sinnvollen Krankenrücktransport an den Wohnort der versicherten Person oder in das dem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus.
Synonyme, ähnliche oder damit im Zusammenhang stehende Begriffe:
Ausland
Auslandskrankenversicherung
Auslandsreisekrankenversicherung
Gesetzliche Krankenkasse
Gesetzliche Krankenversicherung
GKV
medizinisch notwendig
Reisekrankenversicherung
Reiseversicherung
Rücktransport
Unfall
versicherte Person
Versicherungsnehmer
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